Vulkanausbruch – das sind Ihre Rechte
Der Ätna auf Sizilien spuckt Lava und Asche. Der Flugbetrieb war zeitweise eingeschränkt. Was das für Ihre Reise bedeutet.
Siziliens Vulkan kommt nicht zur Ruhe. Der Ätna, Europas grösster aktiver Vulkan, ist im letzten Monat mehrfach ausgebrochen. Der Flughafen in der Hafenstadt Catania setzte zweimal alle Flüge aus. Eruptionen hatten Vulkanasche auf die Start- und Landebahnen geschleudert.
Noch am Sonntag hatte der Flughafen bekanntgegeben, wegen des Rauchs die ankommenden Flüge auf sechs pro Stunde zu reduzieren. Zudem wurde ein Teil des Flughafens geschlossen. Am Sonntagabend kehrte der Flughafen zum Normalbetrieb zurück. Er warnte die Passagiere jedoch vor möglichen Verspätungen und Annullierungen.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Mein Flug wurde annulliert. Erhalte ich mein Geld zurück?
Wenn die Airline den Flug streicht, dann sollten Sie darauf bestehen, dass sie sich um einen zumutbaren Ersatzflug kümmert – ohne Mehrkosten. Wer selbst vorschnell einen teureren Ersatzflug bucht, bleibt auf den Zusatzkosten sitzen.
Sie können aber auch ganz auf den Flug verzichten und sich die Ticketkosten innert sieben Tagen zurückerstatten lassen.
Habe ich Anrecht auf eine Entschädigung?
Grundsätzlich schuldet die Airline gemäss EU-Passagierverordnung eine pauschale Entschädigung, wenn sie einen Flug annulliert. Je nach Flugstrecke beträgt diese bis zu 600 Euro pro Passagier.
Das grosse Aber: Wenn ein aussergewöhnlicher Umstand schuld ist an der Annullation, entfällt die Entschädigung. Dazu gehört ein Vulkanausbruch, weil die Airline darauf keinen Einfluss nehmen kann.
Und wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist?
Dann ist das Reisebüro dafür verantwortlich, dass Sie so rasch wie möglich ans Ziel kommen. Kommt es zu gröberen Unannehmlichkeiten, können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Zum Beispiel, wenn die Ferien plötzlich zwei Tage kürzer als geplant sind. Dafür muss das Reisebüro auch bei höherer Gewalt – wie einem Vulkanausbruch – einstehen.
Achtung: Annullieren Sie die Reise nicht selbst, weil Sie keine Lust auf Aschewolken haben. Sonst schulden Sie die Annullationskosten gemäss den Buchungsbedingungen.
Was zahlt die Reiseversicherung?
Das kommt auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherung an. Es kann sein, dass bestimmte Ereignisse wie Vulkanausbrüche von der Deckung ausgeschlossen sind.
Am besten prüfen Sie also das Kleingedruckte und nehmen direkt Kontakt mit der Versicherung auf. Es kann sein, dass sie die Annullationskosten übernimmt, wenn Sie die Pauschalreise auf Sizilien ganz absagen wollen. Oder die Mehrkosten, wenn Sie erst später als geplant von der Insel wegkommen.
Was kann ich tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Es kommt immer wieder vor, dass Airlines die Ticketkosten nicht erstatten oder einfach einen Gutschein anbieten. Sie können aber darauf bestehen, dass die Ticketkosten per Überweisung zurück aufs Bankkonto fliessen – und zwar innerhalb von sieben Tagen. Am besten via Formular auf der Website der Airline. Passiert danach länger nichts, können Sie sich kostenlos beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) beschweren. Oder gegen Provision ein spezialisiertes Inkasso wie Cancelled.ch oder Flightright.de damit beauftragen, das Geld einzutreiben.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Beobachter-Merkblatt zu Ihren Rechten als Flugpassagier.