Online einkaufen im Ausland wird einfacher
Die Post verzichtet auf pauschale Portoaufschläge – damit Päckli unter der Abgabenfreigrenze von 65 Franken bleiben.
Veröffentlicht am 5. April 2019 - 08:40 Uhr,
aktualisiert am 4. April 2019 - 10:15 Uhr
Man hat ein Schnäppchen gemacht – am Ende wird es zum Ärgernis. Online-Shoppern, die Waren im Ausland bestellten, erging es in der Vergangenheit nicht selten so. Grund waren unerwartete Zoll- und Mehrwertsteuerkosten.
Liegt der Warenwert einer Sendung unter 65 Franken, müssen private Empfänger keine dieser Abgaben zahlen. Zum Warenwert zählen aber auch die Portokosten, nicht nur der Wert der Ware selbst. Das Problem: Hat der Absender das Porto nicht klar deklariert, hat die Post bisher einen pauschalen Wert dafür angesetzt. Dieser war so hoch wie das durchschnittliche Porto für eine Sendung aus dem Ausland in die Schweiz. Anders als der Empfänger anhand des Rechnungsbetrags gedacht hatte, überschritten Pakete dadurch die 65-Franken-Grenze – und für ihn fielen Zoll und Mehrwertsteuer an. Auch den Verzollungsaufwand der Post musste er vergüten.
Mit dieser Praxis ist jetzt Schluss. Preisüberwacher Stefan Meierhans hat bei der Post und der eidgenössischen Zollverwaltung eine Vereinfachung erreicht: «Künftig wird die Post davon ausgehen, dass die Portokosten im Rechnungsbetrag inbegriffen sind, vorausgesetzt die Angaben scheinen gesamthaft plausibel», schreibt der Preisüberwacher in einer Mitteilung.
Konsumentenschützer begrüssen die Neuerung: «Das System wird berechenbarer», sagt André Bähler von der Stiftung für Konsumentenschutz. Nun sei für Käufer bereits bei der Bestellung ersichtlich, ob sie Mehrwertsteuer und Verzollungskosten entrichten müssen. Denn der Rechnungsbetrag entspricht jetzt dem Warenwert. Wenn jemand weniger als 65 Franken für eine Sendung bezahlt, muss er nicht mehr mit eventuellen Zusatzkosten rechnen. Bei Waren mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, wie etwa Bücher, beträgt die Abgabenfreigrenze übrigens 200 Franken.
Dass der Online-Einkauf im Ausland gefördert wird, entspricht nicht unbedingt der Stossrichtung von Bundesbern. Der Bundesrat hat beschlossen, dass seit 2019 ausländische Anbieter auf ihre Päckchen Mehrwertsteuer bezahlen müssen, wenn der Warenwert dieser Sendungen unter die Abgabefreigrenze von 65 Franken fällt. Zuvor hatten sie gegenüber ihren Schweizer Konkurrenten einen Vorteil, da auf solche Kleinsendungen keine Abgaben entfielen. Für Schweizer Kunden war es daher preislich (noch) attraktiver, tiefpreisige Waren wie ein Handykabel im Ausland zu bestellen.
Heute sind ausländische Händler mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihre Umsätze in der Schweiz 100'000 Franken pro Jahr übersteigen. Sie müssen sich dann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren und die Steuer direkt bei den Behörden bezahlen. Teilweise haben sich dadurch die Preise für Handykabel etc. leicht erhöht.
Wer aber zum Beispiel bei der chinesischen Plattform Alibaba einkauft, ist davon nicht betroffen. Denn Alibaba ist eine Plattform und kein Händler, und damit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Das Geschäft in der Schweiz macht offiziell der auf Alibaba registrierte Händler. Solange sein Umsatz mit Kleinsendungen hierzulande 100'000 Franken nicht übersteigt, zahlt er keine Mehrwertsteuer.
Das Parlament will diese Schlechterstellung Schweizer Onlinehändler aber nicht länger hinnehmen. Es hat eine Motion von Nationalrat Beat Vonlanthen (CVP) angenommen, die verlangt, dass künftig auch alle ausländischen Onlineplattformen in der Schweiz Mehrwertsteuer auf Kleinsendungen zahlen müssen. Das würde dann dazu führen, dass möglicherweise auch bei Alibaba die Preise für tiefpreisige Waren leicht steigen.
Online-Shopping im Ausland wird in der Schweiz immer beliebter. Die Anzahl Paketsendungen aus dem Ausland stieg in den letzten fünf Jahren von 50'000 auf 120'000 – pro Tag.
Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Interneteinkauf – Zollabfertigung» eine detaillierte Aufstellung der Zollgebühren, die mit der Post und zahlreichen Spediteuren vereinbart wurden sowie weitere Tipps, wie sie die Kosten bei Onlinekäufen aus dem Ausland tief halten können.
1 Kommentar
Alles schön und gut das es "billiger" wird, das Problem wird jedoch sein überhaupt noch etwas in die Schweiz zu bekommen. Die meisten Nicht-Buch-Artikel auf Amazon sind nicht in die Schweiz lieferbar. Ein anderer Onlinehänder bei dem ich ein Ersatzteil kaufen wollte, hat diese Woche angegeben das man seit der Gesetzesänderung zum 1.1.2019 generell nicht mehr in die Schweiz liefere das es zu kompliziert ist. Bei den meisten Anderen gibt es kein Versand-ziel "Schweiz"... Somit sind viel Artikel - die es eben auch von Schweizer Händlern gar nicht gibt - überhaupt nicht mehr zu bekommen, oder aber zu Mondpreisen. Dies bereitet nicht nur uns Konsumenten Probleme sondern auch den kleinen Schweizer Dienstleistern. Es lebe die Abschottung!