Zäher Kampf gegen den Schweiz-Zuschlag
Wer in der Schweiz wohnt, zahlt in Online-Shops oft drauf. Seit Anfang Jahr gibt es ein Gesetz dagegen. Wirkt es?
Veröffentlicht am 11. Juli 2022 - 11:13 Uhr
Wer von der Schweiz aus bei einem ausländischen Shop im Internet etwas bestellen will, wird manchmal direkt auf eine andere Site umgeleitet. Dort sind die Preise dann massiv höher.
Seit Anfang Jahr verbietet das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das sogenannte Geoblocking, das hinter dieser Umleitung steckt. Doch wirkt das Gesetz?
Es sei ein «Tiger ohne Zähne», so Ueli Grüter, Luzerner Rechtsdozent, in seinem Blog Juristenfutter.ch. Es habe höchstens «homöopathische» Wirkung.
Denn Händler, die das Geoblocking-Verbot umgehen, werden nicht bestraft. Kundinnen und Kunden können das Verbot zwar vor Gericht einklagen. Das ist aber teuer und aufwendig. Betroffene melden sich am besten beim Konsumentenschutz oder beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).
Zu wenig Beschwerden
Beim Seco sind seit Anfang Jahr rund 60 Beschwerden eingegangen. Meist gebe es gegen eine einzelne Firma aber bloss eine bis maximal vier Beschwerden, heisst es dort. Zu wenig, um tätig zu werden.
Beim Konsumentenschutz sind rund 600 Meldungen eingegangen. «TUI, Thomann, Kare und Waschbär haben aus unserer Sicht gegen das UWG verstossen», sagt André Bähler.
TUI und Thomann hätten die Kunden aus der Schweiz von der deutschen direkt auf die Schweizer Website weitergeleitet. Der Möbelhändler Kare habe Schweizer Zugriffe auf seinen deutschen Online-Shop blockiert. Und der Waschbär-Versand habe einem Kunden aus der Schweiz die Lieferung an eine deutsche Lieferadresse verweigert.
Aber: «Alle vier Firmen haben inzwischen ihre Geschäftspraxis geändert – nach negativen Medienberichten.» Immerhin indirekt kann das neue Gesetz also Wirkung zeigen.
An gewissen Punkten – etwa der Bewertung des Verkäufers oder an der Herkunft des Produkts – lässt sich relativ einfach erkennen, ob der Anbieter der Ware vertrauenswürdig ist. Wie Sie ein Kaufangebot im Internet richtig hinterfragen, erfahren Sie als Beobachter-Mitglied in der Checkliste «Onlineshopping – So sichern Sie sich ab».
3 Kommentare
Walbusch ist ein etremes Beispiel, wie Schweizer Kunden abgezockt werden.
Die gleichen Artikel sind in der Schweiz bis zu 70% teurer!
Tatsache ist: niemand MUSS "online" einkaufen!
Eigenverantwortung als KonsumentIn übernehmen für: Klima - NATUR - TIER - zum Wohl der Menschen!
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich einige ausländische Onlineshops durchaus dem neuen Gesetz "gefügt" haben. Jedoch gibt es hier zwei - Problemchen -, die mir je nach Situation sauer aufstossen...
1. Viele dieser Shops drücken der schweizer Kundschaft jetzt dafür exorbitant hohe Portokosten auf's Auge. Das macht mich aus zwei Gründen wütend: Ersterer, wenn ich sehe das EU-Länder dagegen meist wenig bzw. ab einem meist nicht sehr hohen Betrag gar kein Porto bezahlen müssen, und letzteres - wissen diese Shops genau, dass die schweizer Kundschaft auch für die Verzollung saftig zur Kasse gebeten wird (trotz Vorschriften muss ich regelmässig mehr bei den Logistikern bezahlen als eigentlich rechtens ist), damit das Päckli auch ausgehändigt wird.
2. Ist mir nicht nur einmal aufgefallen, dass die Endung (anstatt wie bis und mit letztes Jahr auf .ch)
auf .com geändert wird (obwohl beispielsweise nach wie vor die deutsche Seite exestiert).