Das Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag
Jeder Arbeitnehmer hat das Grundrecht, seinen Arbeitgeber auf Wunsch zu wechseln. Nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses steht es Ihnen daher in der Regel frei, das attraktive Beschäftigungsangebot innerhalb des Konkurrenzunternehmens anzunehmen.