Nein. Der Arbeitgeber muss Lohn zahlen – während einer beschränkten Zeit, je nach Dienstjahr. Falls er eine Krankentaggeldversicherung hat, kommt diese dafür auf – meist nach einer Wartefrist.

Richtig ist zwar, dass Arbeitgeber nur bei Krankheitsabsenzen zahlen müssen, die unverschuldet sind. Eine Corona-Erkrankung gilt derzeit als unverschuldet, weil es in der Schweiz keine Impfpflicht Impfpflicht Muss sich Pflege- und Spitalpersonal impfen lassen? gibt. Der Impfstatus ist daher belanglos, der Lohn muss gezahlt werden.

Das Gleiche gilt zum Beispiel auch, wenn ein rauchender Angestellter wegen einer Lungenerkrankung ausfällt. Auch er fehlt unverschuldet und hat Anspruch auf Lohn. Denn Rauchen ist nicht verboten, obwohl Fachleute davon abraten. Auch hier ist die persönliche Ansicht des Arbeitgebers irrelevant und die Lohnfortzahlung zwingend.

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