Darf man mir den Lohn streichen, weil ich ungeimpft bin?
Frage: Ich bin nicht geimpft und schwer an Covid erkrankt. Der Arbeitgeber verweigert mir den Lohn, weil ich selbst schuld sei. Ist das legal?
Veröffentlicht am 4. Februar 2022 - 18:02 Uhr
Nein. Der Arbeitgeber muss Lohn zahlen – während einer beschränkten Zeit, je nach Dienstjahr. Falls er eine Krankentaggeldversicherung
hat, kommt diese dafür auf – meist nach einer Wartefrist.
Richtig ist zwar, dass Arbeitgeber nur bei Krankheitsabsenzen zahlen müssen, die unverschuldet sind. Eine Corona-Erkrankung gilt derzeit als unverschuldet, weil es in der Schweiz keine Impfpflicht
gibt. Der Impfstatus ist daher belanglos, der Lohn muss gezahlt werden.
Das Gleiche gilt zum Beispiel auch, wenn ein rauchender Angestellter wegen einer Lungenerkrankung ausfällt. Auch er fehlt unverschuldet und hat Anspruch auf Lohn. Denn Rauchen ist nicht verboten, obwohl Fachleute davon abraten. Auch hier ist die persönliche Ansicht des Arbeitgebers irrelevant und die Lohnfortzahlung zwingend.
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