Wer die Krankenkassenprämien nicht bezahlt, landet seit 2012 im Kanton Luzern auf der sogenannten Liste säumiger Prämienzahler (LSP), auch bekannt als die schwarze Liste. Wer auf dieser Liste steht, wird nur noch im medizinischen Notfall behandelt. Weder medizinische Beratung noch Kontrolluntersuchungen werden bezahlt.

Jetzt macht der Luzerner Regierungsrat den Weg frei für eine mögliche Abschaffung der Liste. In einem Vorstoss fordert der frühere Luzerner Kantons- und heutige Nationalrat David Roth den Regierungsrat auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten. Roth argumentierte mit dem Grundrecht auf angemessene Gesundheitsversorgung und damit, dass die Wirkung der Liste nicht nachgewiesen werden kann.

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Mehr Kosten als Nutzen

Das Argument der nicht nachweisbaren Wirksamkeit nimmt der Luzerner Regierungsrat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf, auch mit Blick auf die Finanzen. Denn der Betrieb der Liste kostet den Kanton rund 60’000 Franken, und der Regierungsrat geht davon aus, dass er in Zukunft deutlich ansteigen wird.

Weil man den direkten Nutzen der LSP also trotz langjähriger Bemühungen nicht klar und faktisch belegen konnte, vermutet der Regierungsrat, dass die anfallenden Kosten nicht gerechtfertigt sind.

Gegen ethische Prinzipien

Als weiteren Grund für eine Abschaffung der LSP nennt der Regierungsrat ethische Überlegungen. Dabei verweist er auf eine Analyse der LSP durch die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin. Sie ergab, dass die schwarze Liste gegen die ethischen Prinzipien von Gerechtigkeit, Fairness und Solidarität verstösst.

Zudem treffe die Massnahme oftmals die vulnerabelsten Personengruppen, die eine medizinische Versorgung am dringendsten benötigen. Das letzte Wort in Sachen Abschaffung wird der Luzerner Kantonsrat haben.

Schwerwiegende Auswirkungen

Welche Auswirkungen die schwarze Liste haben kann, zeigt der Fall einer Familie aus Luzern. Ein Paar entschied sich aus Verzweiflung zu einem illegalen Schwangerschaftsabbruch, der beinahe tödlich endete. Der Beobachter berichtete.

Vor einigen Jahren machte zudem der Fall eines schizophrenen Mannes Schlagzeilen. Weil er auf der schwarzen Liste stand, wurde er nur notdürftig wegen seiner psychischen Krankheit behandelt. Woraufhin er in einem psychotischen Schub Menschen mit Messern bedrohte. 

Bund war gegen die Liste

Solchen Fällen und ethischen Bedenken zum Trotz: In den Kantonen Aargau, Tessin, Thurgau und Zug gibt es die schwarze Liste weiterhin. Eingeführt und später wieder abgeschafft haben sie die Kantone Graubünden, Schaffhausen, Solothurn und St. Gallen.

Gegen eine schwarze Liste äusserte sich der Bundesrat bereits 2021. Mit einer knappen Mehrheit hat sich aber das Parlament damals gegen die Abschaffung in allen Kantonen ausgesprochen.