Möchten Sie heute ein neues Rauchercafé eröffnen? Ein Lokal, in dem alle rauchen, einschliesslich des Personals? Kein Problem.

Die vom Bundesrecht aufgestellten Bedingungen sind klar: maximal 80 Quadratmeter, eine Belüftung von mindestens 33 Kubikmetern Frischluft pro Stunde und Person, Arbeitsverträge, in denen das Personal «akzeptiert», im Rauch zu arbeiten.

Die meisten Kantone setzen zusätzliche Bedingungen oder verbieten Raucherlokale. Zürich etwa. Doch in den Kantonen Schaffhausen, Jura, Luzern, Aargau, Appenzell Innerrhoden, Schwyz oder Thurgau sind sie nach wie vor erlaubt. Das hat das Gesundheitsobservatorium ermittelt.

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Völlig verrauchte Räume ohne Belüftung, Raucherräume, die nicht isoliert oder vom Rest der Einrichtung getrennt sind.

Meine Reisen in diese Kantone zeigten eine heikle Realität. Völlig verrauchte Räume ohne Belüftung, Raucherräume, die nicht isoliert oder vom Rest der Einrichtung getrennt sind, Angestellte, die mir sagten, sie hätten diesen Vertrag unterschreiben müssen, wenn sie arbeiten wollten. 

Vielleicht ist es an der Zeit, daran zu erinnern, dass in der Schweiz jeden Tag über 26 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben. 9600 Todesfälle sind es pro Jahr, mehr als diejenigen wegen Covid auf dem Höhepunkt der Pandemie. 

Beim Bund fühlt sich niemand zuständig. Die Kantone sollen überwachen.

Aber zurück zu den Raucherlokalen. Wer kontrolliert die Einhaltung der Bundesvorgaben und kümmert sich um den Schutz von Personal und Gästen? Beim Bund fühlt sich niemand zuständig: weder die eidgenössischen Arbeitsinspektoren des Seco noch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Kantone sollen überwachen. Ob sie es tun, wissen die Bundesämter nicht.

Und die Situation bei elektronischen Zigaretten? Das Kantonslabor Basel-Stadt hat am 15. Dezember 2023 einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass keine der 32 untersuchten
E-Zigaretten gesetzeskonform ist. Im August 2024 führte die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention eine Analyse der Onlineangebote durch. Ergebnis: Die beanstandeten Produkte werden weiterhin verkauft. Auf Anfrage erklärt das BAG, dass es den Kantonen freisteht, hier zu intervenieren – oder eben nicht.

Zwei Kantone haben den Verkauf von Zigaretten an Kinder nie verboten.

Ein drittes Beispiel. Zwei Kantone haben den Verkauf von Zigaretten an Kinder nie verboten. Im Oktober tritt ein Gesetz in Kraft, das den Verkauf an unter 18-Jährige schweizweit verbietet. Kontrollen, insbesondere mit Testkäufen, sind im Gesetz vorgesehen und fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Was wird das BAG tun, wenn diese keine Kontrollen durchführen? Dessen Sprecherin antwortet: «Es steht den Kantonen frei, Testkäufe einzuführen oder nicht.»

Diese Beispiele zeigen, dass einige Kantone ihre Aufsichtsaufgaben nicht übernehmen.

Diese Beispiele zeigen, dass einige Kantone ihre Aufsichtsaufgaben nicht übernehmen. Eine wirksame Lösung wäre, wenn das Parlament dem Bund das Recht einräumte, subsidiär zu kontrollieren, falls die Kantone untätig bleiben. Die grosse Frage ist allerdings: Würden die FDP und die SVP, die von den Zigarettenherstellern finanziell profitieren, diese Idee unterstützen?

Zur Person
Michel Huissoud