Wie bitte? Des Rätsels Lösung
An der Beobachter-Hotline sprechen wir über die kleinen und grossen Fragen des Lebens. Und manchmal auch über die lustigen – etwa darüber, wann die Hotline überfragt ist.
Veröffentlicht am 3. Mai 2023 - 15:55 Uhr,
aktualisiert am 15. November 2023 - 06:00 Uhr
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«Wie sagt man schon wieder einem Schuldner?», fragt eine Ratsuchende an der Hotline des Beobachters.
«Debitor vielleicht?», frage ich und möchte wissen: «Schuldet Ihnen denn jemand Geld? Wollen Sie möglicherweise betreiben
?»
«Nein, zum Glück schuldet mir niemand etwas. Aber mit Ihrer Antwort haben Sie mir schon sehr geholfen. Danke!»
«Bitte! Haben Sie sonst noch eine Frage?»
«Ja, äh, kann man einem Brand auch irgendwie anders sagen?»
«Wie meinen Sie das?»
«Gibt es ein anderes Wort dafür?»
«Teilweise reden die Versicherungen auch von einer Feuersbrunst
. Hat es denn bei Ihnen gebrannt?»
«Gott behüte! Haus und Hof stehen noch. Aber Ihre Antwort war trotzdem falsch.»
«Falsch? Wieso denn?»
«Egal. Hoffentlich können Sie mir die nächste Frage beantworten: Was ist ein Nachlassempfänger
?»
«Ein Erbe.»
«Ja, genau! Sie sind einfach super!»
«Haben Sie denn etwas geerbt?»
«Schön wärs! Leider habe ich keine reichen Verwandten. Aber kennen Sie einen Schweizer Hockeyspieler, der mit Vornamen Dario heisst?
«Also mit Eishockey kenne ich mich überhaupt nicht aus …»
«Aber mit Walliser Kurorten vielleicht?»
«Nein. Mit solchen Fragen sind Sie beim Beratungszentrum leider am falschen Ort.»
«Warum denn? Ich beziehe mich doch auf einen Beobachter-Artikel!»
«Hm, auf welchen denn?»
«Seite 40 – das Kreuzworträtsel!»
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«Frau Müller, ich finde meine Krankenkassenkarte nicht mehr», sagt eine Ratsuchende am Beratungstelefon des Beobachters.
«Oh nein. Dann müssen Sie bei der Krankenkasse eine neue bestellen», sage ich ihr.
«Ja, klar. Aber das Problem ist eben, dass die Zeit drängt – ich gehe in die Ferien
.»
«Wohin denn?»
«Nach Italien.»
«Ich verstehe – Sie brauchen die europäische Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite der Schweizer Kassenkarte befindet. Wenn Sie medizinisch betreut werden müssen, können Sie die vorweisen und bekommen die Leistungen der dortigen staatlichen Krankenversicherung vergütet.»
«Ganz genau. Ich bin ganz sicher, dass die Karte irgendwo im Haus ist – verloren habe ich sie sicher nicht.»
«Und was ist Ihre Frage?»
«Sie haben doch Anwälte, die Sie empfehlen – damit habe ich schon sehr gute Erfahrungen gemacht.»
«Ja, genau. Ich wüsste aber nicht, wie Ihnen hier eine Anwältin helfen könnte.»
«Das ist mir auch bewusst – ich brauche keinen Anwalt.»
«Sondern?»
«Eine andere Fachperson.»
«Wie meinen Sie?»
«Eine Hellseherin.»
«Was kann ich tun, wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe, den ich aber gar nicht brauchen kann?», fragt ein Ratsuchender an der Beobachter-Hotline.
«Es kommt darauf an, was für eine Art von Vertrag es ist – vielleicht können Sie zurücktreten», sage ich.
«Das wäre genial. Bei welchen Verträgen geht das?»
«Zum Beispiel bei Krediten, Leasing oder Partnervermittlung. Oder bei Haustürgeschäften.»
«Nein, das ist es alles nicht. Was fällt denn unter Haustürgeschäfte?»
«Wenn man zu Hause oder auf der Strasse überrumpelt wird und zu einem Vertrag über eine Summe von über 100 Franken überredet wird.»
«Also, überrumpelt war ich total, als ich gesehen habe, was passiert ist.»
«Was ist denn passiert?»
«Ohne dass ich wollte, habe ich einen Vertrag abgeschlossen.»
«Wie denn? Online vielleicht?»
«Na ja, irgendwie schon online. Jedenfalls nicht im Laden.»
«Was meinen Sie damit?»
«Ich schaue gerne fern. Und liebe es, dabei einzuschlafen.»
«Äh …»
«Ich habe einen ganz neuen, modernen Fernseher.»
«Aha. Und was hat das mit Ihrer Frage zu tun? Wie haben Sie den angeblichen Vertrag abgeschlossen?»
«Die Fernbedienung lag im Bett.»
«Ich verstehe nicht.»
«Vermutlich habe ich mich beim Schlafen gewälzt.»
«Wie bitte?»
«Und als ich aufgewacht bin, stand auf dem Bildschirm: ‹Herzliche Gratulation zum neuen Abonnement!›»
«Ich habe einen unangenehmen Anruf bekommen. Und möchte nun wissen, ob ich einen Fehler gemacht habe», sagt ein Anrufer an der Beobachter-Hotline.
«Gern. Erzählen Sie doch», sage ich.
«Die Frau hat mich verschiedene Sachen zu Wein gefragt. Besser gesagt: zu meinem Weinkonsum – ob ich gern Wein habe und so weiter.»
«Und? Haben Sie geantwortet?»
«Nein, das geht doch niemanden etwas an. Da gebe ich nie Auskunft – nicht einmal Ihnen.»
«Da haben Sie recht, das ist wirklich Privatsache.»
«Die Verkäuferin hat immer wieder von einer Aktion erzählt. Jetzt befürchte ich, dass die mir Wein schicken.»
«Haben Sie denn Ja gesagt?»
«Nein, habe ich nicht.»
«Sehr gut, dann kann Ihnen eigentlich nichts passieren.»
«Was, wenn trotzdem ein Paket kommt?»
«Dann sind Sie fein raus. Sie haben nichts bestellt und können ausschliessen, dass man Ihnen die Sachen aus Versehen geschickt hat. Sie schulden nichts. Sie können den Wein trinken, verschenken oder ausleeren – ganz wie Sie wollen.»
«Das klingt toll, vielen Dank!»
«Jetzt habe ich noch eine Frage – wie ist Ihr Vorname?»
«Warum wollen Sie das wissen?»
«Damit ich es in der Fallverwaltung vermerken kann – Ihre Abonummer lautet auf eine Frau.»
«Dann haben Sie ja meinen Namen.»
«Heissen Sie wirklich ‹Erika›?»
«Nein. Aber ich kann Ihnen meinen Namen nicht sagen. Das ist das Gleiche wie beim Wein.»
«Wie bitte?»
«Privatsache.»
«Ich wollte eine Pauschalreise buchen, weil ich dachte, dass dann nichts schiefgehen kann. Ich bin knapp bei Kasse und kann keine Überraschungen gebrauchen», sagt ein Ratsuchender an der Beobachter-Hotline.
«Was ist denn passiert?», frage ich.
«Ich habe mich ein bisschen im Preis geirrt. Und das aber erst später gemerkt.»
«Haben Sie denn online gebucht?»
«Ja, genau. Ein bisschen gewundert habe ich mich schon noch – das Hotel sah sehr luxuriös aus. Aber manchmal hat man halt einfach Glück, habe ich gedacht.»
«Haben Sie denn schon eine Reisebestätigung bekommen?»
«Nein, noch nicht – es ist gerade erst passiert. Wissen Sie, etwas nervös macht es mich schon.»
«Wenn man aus Versehen einen viel höheren Preis akzeptiert, als man eigentlich wollte, kann man sich auf Irrtum berufen – so steht es im Gesetz. Dann kommt der Vertrag nicht zustande.»
«Ah, da bin ich aber erleichtert! Und wie soll ich vorgehen?»
«Am besten schreiben Sie dem Reisebüro, was passiert ist. Und dass Sie einen Irrtum geltend machen.»
«Das mache ich gleich.»
«Wurde Ihnen das Geld denn schon abgebucht?»
«Nein, der Betrag war zu hoch.»
«Das ist auch gut für Sie.»
«Vielen Dank, ich bin wahnsinnig erleichtert. Vermutlich würde ich nie einen Kredit bekommen, um alles zu bezahlen.»
«Welchen Preis haben Sie denn angeklickt, wenn ich fragen darf?»
«Fünfhundert.»
«Fünfhundert Franken?»
«Fünfhunderttausend.»
«Ich habe in einem Laden in der Stadt Schuhe gekauft. Erst zu Hause habe ich gemerkt, dass sie nicht passen», sagt eine Ratsuchende am Beratungstelefon des Beobachters.
«Und jetzt möchten Sie die Schuhe zurückgeben?», frage ich.
«Genau.»
«Grundsätzlich kann man von einem Kaufvertrag nicht zurücktreten. Einige Shops, besonders Onlineshops, gewähren aber ein vertragliches Rücktrittsrecht. Bei Schuhen gibt es das aber meistens nicht. Aber fragen kostet nichts, vielleicht sind sie kulant.»
«Gut, das mache ich. Darf ich noch etwas fragen?»
«Aber gern.»
«Auf meiner Mobilerechnung sind Premium-SMS drauf, die ich gar nie bestellt habe.»
«Haben Sie denn SMS bekommen?»
«Ja.»
«Dann antworten Sie mit dem angegebenen Deaktivierungscode, meistens ist das ‹STOP›. Von der Rechnung können Sie einfach den Betrag abziehen, den Rest zahlen und unseren Musterbrief schicken.»
«Sapperlot, Sie haben auch für alles eine Lösung!»
«Das freut mich, wenn meine Tipps nützlich sind.»
«Und ob! Darf ich gleich noch etwas fragen?»
«Ja, klar.»
«Ganz theoretisch – natürlich geht es nicht um mich. Die Frage interessiert mich einfach juristisch.»
«Natürlich.»
«Wenn jemand den Ehemann umbringen würde – wie schafft sie es, dass es nur Totschlag und nicht Mord ist?»
«Ich habe eine Frage … KNISTER … Es geht um einen … KNACK … Kund…», sagt ein Ratsuchender am Beratungstelefon des Beobachters.
«Um einen Kunden? Ich höre Sie ganz schlecht, können Sie vielleicht an einen Ort gehen mit besserem Empfang?», antworte ich zurück.
«Verzeihung, Moment, jetzt sollte es besser sein.»
«Ah ja. Und was genau ist Ihre Frage?»
«Wir haben ihn übernommen, von einer Privatperson.»
«Aha. In welchem Tätigkeitsgebiet ist Ihre Firma denn tätig?»
«Meine Firma? Ich habe schon eine Firma, aber …»
«Nein, nein, schon gut. Ich wollte Sie nicht unterbrechen. Wenn Sie mir mehr erzählen, werde ich schon verstehen, wohin Ihre Frage zielt.»
«In Ordnung, danke. Wir haben keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, es lief alles nur mündlich.»
«Verstehe.»
«Jetzt geht es um die Ernährung.»
«Aha, Sie machen also Ernährungsberatung.»
«Ähm, nein, oder irgendwie schon, in einem weiteren Sinne. Die Dame, die ihn uns gegeben hat, ist sehr engagiert. Und will mitbestimmen, was er essen soll. Aber die Ärztin sagt etwas anderes.»
«Und was meint denn Ihr neuer Kunde dazu?»
«Kunde? So habe ich das noch nie gesehen.»
«Haben Sie denn mit ihm geredet?»
«Geredet?»
«Wenn Sie doch einen Kunden übernehmen, werden Sie ihn als Erstes nach seinen Bedürfnissen fragen.»
«Was ‹Kunde›?»
«Wie?»
«Es geht um einen Hund!»
«Da sind seltsame Positionen auf meiner Mobilerechnung
», sagt ein Ratsuchender an der Beobachter-Hotline.
«Ich weiss gar nicht, was das soll. Was kann ich tun?»
«Sie können nach der vertraglichen Grundlage fragen – wer etwas von Ihnen will, muss auch beweisen, dass die Forderung besteht», sage ich.
«Ach so. Aber ist das nicht eine riesige Sauerei?»
«Na ja, Sie müssen ja nichts zahlen, was Sie nicht schulden.»
«Aber kann man nicht einfach verbieten, dass solche falschen Rechnungen verschickt werden?»
«Nein, leider nicht. Bei uns in der Schweiz muss jeder urteilsfähige Mensch selber prüfen, an welchen Forderungen etwas dran ist und an welchen nicht.»
«Das ist so mühsam. Ich hatte kürzlich auch ein Inkassobüro am Hals
.»
«Das ist wirklich mühsam – und Inkassobüros sind es ganz besonders.»
«Warum ist es nicht strafbar, dass die unverschämte Beträge fordern? Geschuldet ist der Verzugsschaden ja nicht, habe ich im Beobachter gelesen.»
«Ganz genau. Trotzdem ist es keine Straftat. Wenn Sie Lust haben, können Sie mir zum Beispiel eine Million in Rechnung stellen. Das heisst aber noch lange nicht, dass ich zahlen muss.»
«Aber warum ist das nicht strafbar?»
«Weil sich der Staat genau überlegen musste, was er für strafbar erklärt. Wenn man einen Brief mit zu hohen Zahlen bekommt, ist das aber weniger tragisch als etwa Mord oder üble Nachrede.»
«Das kann ich nicht nachvollziehen. Genau wie das mit diesen Pornofilmen, die ich mir angesehen haben soll.»
«Pornofilme?»
«Ja – warum sind die nicht verboten?»
«Ich habe eine Frage zur Partnervermittlung, bin ich bei Ihnen richtig?», will eine Anruferin aus der Ostschweiz an der Beobachter-Hotline wissen.
«Ja. Worum geht es denn?», frage ich.
«Ich habe einen Vertrag bei einer Firma abgeschlossen, die ich vertrauenswürdig fand. Und natürlich alles bezahlt. Jetzt bin ich aber sehr enttäuscht.»
«Warum, haben Sie keinen Partner gefunden?»
«Oh doch – diiie grosse Liebe hat sofort eingeschlagen.»
«Oh, erfreulich! Das höre ich selten.»
«Ja, warten Sie nur. Die Beziehung ist leider zerbrochen, mein Hans hat mich gestern verlassen.»
«Das tut mir leid. Und wie kann ich Sie unterstützen?»
«Die Firma sagt, dass sie mir trotzdem nichts schulde.»
«Was möchten Sie denn?»
«Das Geld zurück oder einen neuen Mann. Schliesslich steht im Vertrag ‹mit Erfolgsgarantie›.»
«Interessant. Da stellt sich die Frage, ob die Firma den Vertrag erfüllt hat oder nicht. Sie haben Hans gefunden – damit hat die Anbieterin alle Pflichten erfüllt, würde ich sagen.»
«Die Partnervermittlung hat aber anders argumentiert: Der Vertragsschluss sei zu lange her.»
«Steht denn etwas zur Laufzeit im Vertrag?»
«Nein, davon steht eben nichts.»
«Aha. Selbst wenn wir annehmen, die Anbieterin habe den Vertrag nicht erfüllt, müssen wir die gesetzlichen Verjährungsfristen anschauen – die fünf oder zehn Jahre könnten abgelaufen sein. Wann haben Sie den Vertrag denn abgeschlossen?»
«Ja, schon vor einer Weile. Ich bin eben ein treuer Typ.»
«Wie lange ist es denn her?»
«Mehr als 15 Jahre.»
«Ich wohne in einem Haus mit acht Wohnungen. Es gibt nur einen Besucherparkplatz, aber der ist komplett mit Müll versperrt», sagt eine Anruferin am Beratungstelefon des Beobachters.
«Wissen Sie denn, wer den Abfall dort deponiert hat?», frage ich.
«Ja, ein älterer Herr vom ersten Stock. Ich wohne parterre und lade im Sommer gern Freundinnen auf ein Glas Weisswein ein.»
«Und diese Freundinnen würden gern das Auto auf dem Besucherparkplatz abstellen.»
«Ganz genau.»
«Haben Sie denn schon mit dem Nachbarn geredet?»
«Nein, bis jetzt habe ich mich noch nicht getraut.»
«Sie können sich auch direkt an die Verwaltung wenden. Denn ein zugemüllter Besucherparkplatz ist grundsätzlich ein Mangel, den die Vermieterin beseitigen muss.»
«Dort habe ich mich noch nicht gemeldet. Denn dr Nachbar hatte schon einmal Probleme, weil er zu viel Gerümpel im Treppenhaus gelagert hat.»
«Das ist nett von Ihnen.»
«Er ist eben auch sehr nett, aber auch ziemlich einsam, glaube ich. Seine Frau hat ihn verlassen, seither sammelt er Dinge.»
«Sie könnten den Müll selbst entsorgen – das bedeutet aber Aufwand und allenfalls Kosten. Und falls die Sachen einen Wert haben, könnte der Nachbar Schadenersatz fordern.»
«Ich habe ohnehin kein Auto.»
«Es wäre auch ziemlich invasiv.»
«Stimmt. Was soll ich nur tun?»
«Vielleicht können Sie das Problem an der Wurzel packen.»
«Wie meinen Sie?»
«Laden Sie den Herrn zu sich ein, wenn Ihre Freundinnen da sind.»
«Und dann?»
«Ist er nicht mehr einsam und räumt dann vielleicht selbst auf.»
«Ich habe eine Parkbusse bekommen – das ist eine Katastrophe!», sagt ein Anrufer aus dem Kanton St. Gallen an der Beobachter-Hotline.
«Immer mit der Ruhe. Erzählen Sie mir von vorn, was passiert ist.»
«Ich habe parkiert, wo ich immer parkiere. Aber jetzt habe ich plötzlich eine Busse bekommen. Es kam ein Brief von einer Verwaltung.»
«Und was steht drin?»
«Dass ich 70 Franken zahlen müsse, weil ich unbefugt parkiert habe.»
«Gibt es denn ein richterliches Parkverbot? So eine Tafel?»
«Das weiss ich doch nicht.»
«Das ist aber entscheidend. Am besten gehen Sie nachsehen. Denn die Eigentümerin des Parkplatzes kann nicht einfach etwas von Ihnen fordern – sie müsste zuerst beweisen, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Aber wenn es ein richterliches Parkverbot
gibt und eine Busse von 200 Franken droht, fahren Sie mit den 70 Franken besser.»
«Das ist mir alles egal, ich zahle, was immer man von mir verlangt.»
«Alles?»
«Ja. Es geht mir einzig und allein darum, dass die keine Briefe mehr schreiben.»
«Was ist denn so schlimm daran?»
«Dass meine Frau sie in die Finger bekommen könnte. Dann würde sie erfahren, wo der Parkplatz ist.»
«Ach so. Ihre Frau ist eifersüchtig.»
«Nein, nein, dazu hat sie überhaupt keinen Grund. Es geht nur um meine Gesundheit.»
«Ihre Gesundheit?»
«Ja. Und dass ich manchmal doch nicht so strikt darauf achte. Wenn ich nicht Sonnencreme mit Schutzfaktor 50 einstreiche, bekommt sie eine Krise.»
«Wo haben Sie denn parkiert?»
«Vor dem Solarium.»
«Frau Müller, ich habe etwas für Sie, das Ihnen gefallen wird», sagt ein Ratsuchender an der Beobachter-Hotline.
«Oh, da bin ich aber gespannt», antworte ich.
«Eine Waschmaschine.»
«Eine Waschmaschine?»
«Ja. Die man nicht mehr als 80 Grad erhitzen darf.»
«Im Ernst? Die kann man ja gar nicht brauchen – damit können Sie keine 90-Grad-Wäsche machen.»
«Ganz genau. Wissen Sie, was der Hersteller sagt?»
«Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen.»
«Dass die Maschine schmilzt, wenn man sie mehr erhitzen würde.»
«Verrückt! Die bekommt bestimmt einen prominenten Platz im Guinness-Buch der absurden Haushaltsgeräte.»
«Ganz genau. Vielleicht direkt neben dem, wie heisst er schon wieder, äh, Eierschalensollbruchstellenverursacher.»
«Ähm, ist die Nudelprobiergabel auch mit von der Partie?»
«Natürlich. Und nicht zu vergessen: der Erdbeer-Entstrunker.»
«Absolut, unbedingt. Der ist ja glaubs verwandt mit dem Hackfleisch-Zerhacker.»
«Und mit dem Gurken-und-Oliven-Greifer?»
«Bestimmt. Aber am absurdesten ist dieser Weinglashalter, haben Sie schon von dem gehört? Ein Holzbrett mit zwei Einbuchtungen, das dabei hilft, Weinglas und -flasche in einer Hand zu tragen. Wie kann man ohne überhaupt überleben?»
«Frau Müller, Sie haben gewonnen.»
«Sie waren aber auch nicht schlecht. Wo sind wir stehen geblieben?»
«Kann ich die Waschmaschine zurückgeben?»
«Frau Müller, ich habe eine Frage zu Telefonkosten», sagt ein Ratsuchender aus dem Wallis.
«Da sind Sie richtig bei mir. Worum geht es?», frage ich.
«Ich soll mehr als 50 Franken zahlen für irgendein Abonnement.»
«Haben Sie es denn bestellt?»
«Nicht, dass ich wüsste.»
«Waren Sie aber einmal auf einer Website?»
«Hm, ja, da war ich schon.»
«Und haben Sie dort ein Angebot angenommen und den Preis akzeptiert?»
«Na ja, ich wollte unbedingt ein Video schauen und hab darum nicht viel überlegt – vielleicht habe ich schon irgendwas angeklickt.»
«Aha, ein Video. Klar, da ist man neugierig.
«Genau. Ich wollte einfach mehr Details sehen.»
«Das verstehe ich total. Da mag man nicht mehr lange warten, da muss es schnell gehen.»
«Ja, genau.»
«Auf jeden Fall muss die Gegenseite beweisen, dass eine vertragliche Grundlage besteht. Kam die Rechnung separat oder steht der Betrag auf der Mobile-Rechnung?»
«Auf der Mobile-Rechnung.»
«Dann können Sie einfach den nicht geschuldeten Betrag abziehen, den Rest einzahlen und Ihrem Telefonanbieter unseren Musterbrief senden.»
«Kann mir dann nichts passieren?»
«Nein – solange man Ihnen keinen Vertrag nachweisen kann, müssen Sie nicht zahlen. Und bei schlüpfrigen Inhalten gibt es oft keinen Vertrag.»
«Was meinen Sie mit schlüpfrig?»
«Sie brauchen sich nicht zu schämen. Wir haben viele Anfragen von Kunden, die wegen Sexvideos in eine Kostenfalle geraten sind.»
«Was, Sexvideos? Es ging um ‹Garten ohne Unkraut – so gelingts›.»
«Ich muss Ihnen unbedingt etwas erzählen, Frau Müller – das könnte Ihr Leben verändern», sagt eine Frau an der Beobachter-Beratungshotline.
«Jetzt bin ich aber gespannt – worum geht es denn?»
«Halten Sie sich fest: um einen Rasenmähroboter.»
«Aha. Und was ist Ihre Frage dazu?»
«Haben Sie ein Haus oder eine Wohnung mit einem Rasen?», fragt die Ratsuchende.
«Ich? Äh, nein, ich wohne in der Stadt.»
«Dann vielleicht jemand in Ihrer Familie, Eltern, Geschwister vielleicht – oder Freunde?»
«Ja, die schon, zum Teil. Was möchten Sie denn wissen, was ist das Problem?»
«Das ist es ja eben: Es gibt kein Problem.»
«Aha?»
«Das Gerät wird in der Schweiz hergestellt und hat wahnsinnige Funktionen. Mehrere Sensoren, es erkennt auch die kleinste Blume, die Sie gepflanzt haben – der Roboter würde nie in einem Beet wüten. Und würde auch sich selbst nicht beschädigen: Er erkennt perfekt, wo er nicht drüberfahren darf, etwa wenn es einen Abhang gibt oder so.»
«Das klingt wirklich gut, aber …»
«Ja, nicht wahr? Werden Sie Ihren Verwandten davon erzählen?»
«Na ja, eher nicht, ich …»
«Ich kann wirklich die Hand ins Feuer legen für diese Maschine.»
«Das habe ich notiert. Und was ist denn nun Ihre Frage?»
«Sie hören doch sicher den ganzen Tag nur von Dingen, die schieflaufen.»
«Ja, das stimmt natürlich.»
«Sehen Sie – ich wollte einfach, dass Sie auch mal etwas Positives hören.»
«Frau Müller, ich bin in einem schlimmen Dilemma», sagt ein Ratsuchender an der Beratungshotline des Beobachters.
«Schiessen Sie los, vielleicht finden wir eine Lösung», sage ich.
«Es geht um eine Matratze», sagt er.
«Aha.»
«Man sagt ja, man solle die nach zehn Jahren wechseln. Meine ist schon älter. Dabei leide ich an starkem Nachtschweiss – das ist sicher mehr als der halbe Liter Schweiss pro Nacht, der normalerweise in die Unterlage fliesst. Wenn man jetzt rechnet, 365 Tage mal 13 Jahre …»
«Ich, äh, weiss gar nicht, ob ich das so genau wissen möchte.»
«Und denken Sie an die Milben. Die Milben!»
«Lieber nicht. Was ist denn Ihre rechtliche Frage?»
«Ich habe eine neue Matratze bestellt. Aber was, wenn die nicht bequem ist?»
«Haben Sie denn ein Rücktrittsrecht?»
«Ja. Ich kann hundert Tage probeliegen.»
«Ah, dann gibt es ja kein Problem.»
«Für mich direkt nicht. Aber ich habe gelesen, dass die Matratzen entsorgt werden, wenn man sie zurückgibt. Das ist wegen des vielen Schweisses vielleicht auch nicht das Dümmste. Hundert Tage mal …»
«Ja, das kann schon sein.»
«Wissen Sie, ich habe eine Tochter und damit eine Verantwortung für den Planeten.»
«Ich verstehe. Jetzt habe ich aber keine Lösung auf Lager.»
«Warten Sie – meine Tochter ist die Lösung! Wenn mir die neue Matratze nicht passt, gebe ich sie ihr.»
«Und wenn sie passt?»
«Dann bekommt sie meine alte.»
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