Aktenberge an den Gerichten sind bald passé
Im Kanton Zürich akzeptieren die Gerichte ab 2026 nur noch elektronische Eingaben. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das rechtens ist.
Veröffentlicht am 30. Dezember 2024 - 15:47 Uhr
Die Zeiten, in denen sich in den Gerichten die Akten türmten, gehören bald der Vergangenheit an. In allen Kantonen laufen derzeit Bestrebungen, die Verfahren zu digitalisieren – und so die Effizienz zu steigern.
Der Kanton Zürich ist ein Vorreiter. Er verlangt von Anwältinnen und Anwälten, dass sie sämtliche Eingaben ab 2026 ausschliesslich auf elektronischem Weg machen. Der Zürcher Kantonsrat hat den Weg dazu 2023 frei gemacht – mit einer Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege.
Anwälte rebellieren gegen Digitalisierung der Justiz
Das passt allerdings nicht allen. Eine Zürcher Kanzlei und ein Aargauer Jurist haben gegen den Entscheid eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Sie argumentieren, der «Digitalisierungszwang» sei nicht mit der in der Bundesverfassung festgeschriebenen Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Diese umfasse auch die freie Wahl der Organisationsform.
Die Pflicht, gerichtliche Eingaben mit einer elektronischen Signatur zu versehen, habe aber betriebliche Konsequenzen. Die Anwältinnen und Anwälte müssten umdisponieren und ihr Sekretariatspersonal anders instruieren als bisher.
Effizienz siegt über traditionelle Arbeitsweisen
Das Bundesgericht erkennt dies zwar grundsätzlich an, hat aber dennoch kein Gehör für das Anliegen. Es sei im öffentlichen Interesse, die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren einfacher und schneller zu machen. Mit der Digitalisierung würden diese Ziele erreicht.
Die «Nationale E-Government-Studie 2022» habe zudem gezeigt, dass eine klare Mehrheit der Bevölkerung und der Unternehmen mit Behörden digital in Kontakt tritt – während der telefonische, briefliche und auch der persönliche Behördenkontakt abnimmt. Auch der Bund wolle mit dem Projekt Justitia 4.0 den elektronischen Rechtsverkehr weiterentwickeln.
Die Zürcher «Digital only»-Pflicht ist also aus Sicht des Bundesgerichts verhältnismässig, weil das öffentliche Interesse daran überwiegt. Auch die Kosten sind zumutbar. Eine qualifizierte elektronische Unterschrift koste höchstens Fr. 2.50, im Abonnement sei sie teilweise deutlich billiger. Die Kosten für eingeschriebene Briefe hingegen liegen bei Fr. 5.80 pro Stück.
- Urteil des Bundesgerichts: 2C_113/2024
- Digitale Verwaltung Schweiz (DVS): «Nationale E-Government-Studie 2022»