Bei Straftaten stellt sich immer die eine, zentrale Frage: Gibt es Beweise? Besonders schwierig ist die Antwort zu finden, wenn die Tat im sogenannt häuslichen Bereich passiert. Oder nur Opfer und Täter dabei sind, wie bei Sexualdelikten – weil es meistens keine Zeuginnen und Zeugen gibt.
 

Bunderat will Opfern den ersten wichtigen Schritt erleichtern.

Darum ist es gerade in solchen Fällen entscheidend, wenigstens die Beweise zu sichern, die es gibt. Aber nach einer Gewalttat – einer Vergewaltigung oder Schlägen vom eigenen Partner – gehen Betroffene oft nicht als Erstes zur Polizei, sondern unter die Dusche. Danach könnten jedoch entscheidende körperliche Spuren weg sein.

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Deshalb will der Bundesrat den Opfern diesen Schritt erleichtern. Indem er die Kantone dazu verpflichtet, spezialisierte rechtsmedizinische Stellen einzurichten – insbesondere für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt.

Rechtsmedizinische Untersuchung ist sehr wichtig

Zwar schreibt das Opferhilfegesetz (OHG) schon heute vor, dass sie medizinische und psychologische Hilfe bekommen. Wichtig ist aber gemäss dem Bericht des Bundesrates, dass sie auch rechtsmedizinisch untersucht werden. Um Beweise zu sichern für mögliche zukünftige Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren.

Solche Untersuchungen benötigen speziell ausgebildetes Personal.

Dazu gehören etwa DNA-Spuren, toxikologische Proben, das Fotografieren von Verletzungen und die Beschreibung des psychischen Zustands der Betroffenen. Untersuchen soll die Opfer ausgebildetes Personal. Etwa eine Gerichtsmedizinerin oder ein Gerichtsmediziner oder spezialisierte Pflegekräfte.

Heute gilt: Handhabung je nach Kanton

Einige Kantone haben bereits Massnahmen ergriffen. In Waadt haben vier Kantonsspitäler eine Abteilung für Gewaltmedizin, im Kanton Bern werden Mitarbeitende besonders geschult, die Menschen nach sexualisierter Gewalt versorgen.

Genf hat auf Rechtsmedizin spezialisierte Arztpraxen und Spitäler. Und auch Graubünden setzt eigens ausgebildetes Pflegefachpersonal in den Spitälern ein.

Opfer sollen nicht sofort eine Anzeige machen müssen

Der Bundesrat verlangt, dass die Dokumentation lange genug aufbewahrt wird. Damit sich das Opfer nicht sofort entscheiden muss, ob es die Tat anzeigt oder nicht.

Die Ärztinnen und das Pflegepersonal unterstehen dem Berufsgeheimnis. In einigen Kantonen allerdings hat medizinisches Personal das Recht, der Strafbehörde Meldung zu erstatten. Dort muss es im Einzelfall entscheiden.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Opferhilfegesetzes eröffnet. Sie dauert bis am 24. Januar 2025.

Hier finden Betroffene rasch Unterstützung:

Wer Gewalt erlebt hat, fühlt sich oft hilflos. Wo Betroffene von sexualisierter Gewalt und Belästigung Unterstützung finden und was rechtlich gilt, lesen Sie hier.

Im Notfall

  • Polizei: Telefon 117 oder über die Website der Polizei
  • Medizinische Hilfe: Telefon 144

Beratung

  • Die Opferhilfe Schweiz bietet für alle Betroffenen und deren Umfeld in jedem Kanton kostenlose, vertrauliche und anonyme Beratung.


Eine Liste mit weiteren Stellen, bei denen Betroffene von Gewalt schnell und unkompliziert unterstützt werden, finden Sie hier.