Es muss eine Lagerhalle sein, die das Herz eines jeden Autoliebhabers höherschlagen lässt. Eine Garage voller glänzender Luxuskarossen. Die allerdings nie ausgefahren werden. Denn die Tür ist seit Monaten versiegelt. Vom Konkursamt

Das tut jedem Autofan weh. Aber bestimmt keinem so sehr wie dem mutmasslichen Besitzer der schönen Boliden. Denn: Er ist angeblich gar nicht derjenige, der insolvent ist und gegen den sich das Konkursverfahren richtet.

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Ist der Markt gesättigt?

Die Geschichte geht so: Ein Mann handelt in Zug mit Autos der Luxusklasse. Eigentlich müsste das Geschäft florieren: In keinem anderen Kanton sind so viele teure Autos auf den Strassen unterwegs wie in Zug.

Vielleicht zu viele? Vielleicht ist der Markt gesättigt? Der Laden des Mannes brummt jedenfalls nicht. Schlechte Google-Rezensionen häufen sich, im März wird der Konkurs eröffnet. 

Ein Lager voller Boliden

Im Mai 2024 werden im Amtsblatt mögliche Gläubiger aufgerufen, sich zu melden – oder für immer zu schweigen. Der Vermieter einer Lagerhalle meldet sich tags darauf. Der konkursite Autohändler hat in seiner Garage Autos eingelagert. Ein Betreibungsbeamter staunt nicht schlecht, als er vor Ort kommt und sieht, was für Autos das sind.

Das sind keine alten Cinquecentos, sondern vermutlich eher Ferraris, Teslas und Bentleys. In den Unterlagen sind die Marken nicht genannt, da ist schnöde von «Fahrzeugen im Luxussegment von erheblichem Wert» die Rede. Der Beamte versiegelt die Halle konkursrechtlich, bis entschieden ist, ob die schicken Wagen zur Konkursmasse gehören oder nicht.

Ein Untermieter taucht auf

So weit, so gut. Doch rund 14 Tage später wendet sich ein weiterer Mann ans Zuger Konkursamt. Er gibt an, der Untermieter des Autohändlers zu sein. Die Luxuskarossen in der versiegelten Lagerhalle würden ihm beziehungsweise seiner Firma gehören. Das Konkursamt solle sie wieder rausrücken, fordert er. Und legt einen entsprechenden Mietvertrag vor. 

Der Vermieter bestätigte zwar, dass der Autohändler die Halle untervermietet hatte und der Untermieter die Miete der ganzen Halle gezahlt hat. Das Zuger Obergericht, bei dem der Fall schliesslich landet, ist davon aber nicht überzeugt.

Obergericht begründet den Entscheid

Klar sei, dass der Autohändler seit 2019 der Hauptmieter der Lagerhalle sei. Deshalb bestehe die Vermutung, dass sich die Fahrzeuge in den Lagerhallen in seinem Besitz befinden und sie zur Konkursmasse gehören. «Dies gilt umso mehr, als die Konkursitin im Handel mit Luxusfahrzeugen tätig war und es sich bei den sichergestellten Fahrzeugen gerade um solche handelt», heisst es im Urteil.

Das Konkursamt sei verpflichtet gewesen, die Vermögenswerte zu sichern und zu siegeln, das habe alles seine Richtigkeit. Am Untermietvertrag hingegen gebe es gewisse Zweifel, und zudem beweise der gar nicht, dass die Autos auch tatsächlich dem Untermieter gehören.

Der angebliche Besitzer müsse halt klagen, dass die Autos nicht zur Konkursmasse gezählt werden sollen.

Und wenn die Besitzverhältnisse unklar seien, dann seien die Fahrzeuge in das Inventar aufzunehmen. Der angebliche Besitzer müsse halt klagen, dass die Autos ausgesondert werden – sprich: nicht zur Konkursmasse gezählt werden sollen.

Nun geht der Fall ans Bundesgericht

Lässt sich aus dieser Pleite eine Lehre ziehen? Wenn, dann lautet sie: Beim Untermieten gilt das Gleiche wie bei der Ehe – erst prüfen, bevor man sich bindet.

Das Zuger Obergericht entscheidet jedenfalls: Die Autos bleiben, wo sie sind – sicher in der Lagerhalle und unerreichbar für alle Beteiligten. Das letzte Wort in der Sache ist allerdings noch nicht gesprochen. Der mutmassliche Untermieter hat den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. 

Quellen