Die Zahlen haben es in sich: Jeder zweite junge Mensch ist schon einmal online sexuell belästigt, jeder dritte schon mindestens einmal von einer fremden Person aufgefordert worden, erotische Fotos von sich zu schicken. Mädchen sind doppelt so häufig betroffen. Und von etwas mehr als einem Drittel der Jugendlichen wurden schon Fotos oder Videos ohne ihr Einverständnis ins Netz gestellt.

Das ergibt sich aus der letzten James-Studie. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) führt sie alle zwei Jahre durch und befragt dabei über 1000 Jugendliche von 12 bis 19 Jahren. Auch die Kriminalstatistik 2023 des Bundes zeigt: Wenn es um Cyber-Sexualdelikte geht, sind 85 Prozent der Opfer unter 20. 

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Künstliche Intelligenz verschärft das Problem  

Ein freizügiges Selfie ist schnell gemacht – und noch schneller verschickt. Dass das Bild später gegen einen verwendet werden kann, geht in der Hitze des Gefechts oft vergessen. Wer im Vertrauen intime Fotos von sich teilt, wird damit womöglich später unter Druck gesetzt oder blossgestellt. 

Unter Umständen entstehen die erotischen Fotos nicht einmal wissentlich. Das zeigt ein Fall, über den das Onlinemagazin «Watson» kürzlich berichtete. Der Ex-Freund einer 17-Jährigen hatte die Jugendliche ohne ihr Wissen bei sexuellen Handlungen gefilmt. Aus Angst unternahm sie nichts. 

Es braucht nicht einmal ein echtes Bild. Auch mit Fotos und Videos, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden, können Menschen unter Druck gesetzt werden. So kann unter Umständen ein harmloser Ferienschnappschuss zum Verhängnis werden – etwa wenn jemand mithilfe von KI pornografisches Material daraus bastelt. Sprich: das Gesicht aus dem Ferienbild auf einen fremden nackten Körper pappt. 

Sextortion, Identitätsklau: Was rechtlich gilt

Die Rechtslage ist klar: Sextortion ist strafbar. Der Begriff setzt sich zusammen aus «Sex» und «Extortion» (englisch für Erpressung). Eine Erpressung im juristischen Sinn liegt allerdings nur vor, wenn die Täterschaft sich bereichern will – also etwa Geld für die Löschung der Fotos verlangt.

Wenn sie das nicht tut, ist das Verhalten aber nicht automatisch straffrei – es sind womöglich einfach andere Straftatbestände erfüllt. So ist es etwa verboten, jemanden zu nötigen, in seiner Ehre zu verletzen oder heimlich in einem intimen Moment zu filmen. 

Auch der Identitätsklau ist strafbar. Seit knapp einem Jahr ist es explizit verboten, eine fremde Identität zu missbrauchen, um der betroffenen Person zu schaden oder um sich selbst oder anderen einen Vorteil zu verschaffen.

In einem Beobachter-Ratgeber erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie online gemobbt oder erpresst werden.