Während der Arbeit kurz auf die Terrasse, um eine zu rauchen. Husch aus dem Grossraumbüro, um der Tante ein frohes neues Jahr zu wünschen. Oder schnell aufs WC – zum fünften Mal an diesem Nachmittag.

Das Gesetz regelt diese kurzen Pausen nicht ausdrücklich.

Ob diese kurzen Pausen auf Arbeitszeit gehen oder ob man als Arbeitnehmende eigentlich ausstempeln müsste, das regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Es gilt das Weisungsrecht der Arbeitgeberin. Sie kann entscheiden, wie sie das in ihrem Betrieb regeln will.

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Das will Mitte-Nationalrat Giorgio Fonio mit einer Motion ändern. Er verlangt, dass Kurzpausen im Gesetz klar geregelt werden.

Fürs WC ausstempeln?

Anlass für die Motion war der Fall einer Westschweizer Firma. Bei dieser musste, wer aufs WC wollte, jeweils ausstempeln. Das stellte das Arbeitsinspektorat bei einer Covid-19-Kontrolle fest und rügte die Firma.

Das Unternehmen wehrte sich und bekam vom Neuenburger Kantonsgericht recht. Das Gericht hielt fest, dass das Arbeitsgesetz keine bezahlten Kurzabsenzen vorsehe. Das Urteil ist rechtskräftig.

Regelmässige Pausen schreibt das Arbeitsgesetz vor.

Das ist tatsächlich so. Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmende Anspruch auf regelmässige Pausen haben. Es regelt auch die Länge der Pausen und bestimmt, dass diese nur dann bezahlt werden müssen, wenn man dafür den Arbeitsplatz nicht verlassen darf.

Dies stehe im Widerspruch zum Schutz der Gesundheit und der persönlichen Integrität, so der Motionstext von Nationalrat Fonio.

Was machen Frauen während der Periode?

Und: «Die Unterbrechung der Arbeitszeit für einen Toilettengang dürfte zudem in Konflikt mit dem Diskriminierungsverbot im Gleichstellungsgesetz stehen.»

Tatsächlich kann die Stempelpflicht Frauen aufgrund der Menstruation diskriminieren. Das hat auch das Neuenburger Gericht erkannt. Es hat die Firma darum angewiesen, Massnahmen gegen die Ungleichheit zu ergreifen.

Noch bleibt die Grauzone

Für Beobachter-Rechtsberaterin Lucia Schmutz bleibt vieles unklar. Zwar habe ein Gericht festgehalten, dass es zulässig sei, dass man für die WC-Pausen ausstempeln müsse.

«Wie Massnahmen gegen die Diskriminierung von Frauen in der Praxis aber genau ausschauen können, muss sich erst noch weisen.»

Wann und ob die neue Regelung kommt, ist derzeit noch völlig offen. Zuerst wird sich jetzt noch der Bundesrat zum Vorschlag äussern müssen.

Quellen

Motion (24.4369): Zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel: Pausen

Urteil Kantonsgericht Neuenburg vom 27. Juni 2024