Ein bisschen Werbung bei Freunden machen? Oder über Social Media? Und dann auf einen Webshop verweisen und eine Provision kassieren? Klingt easy, ist bei CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln aber illegal. 

Letztes Jahr bemerkte der Zoll offenbar vermehrte Importe von solchen Produkten aus den USA. Für den Verkauf in der Schweiz würden oft Privatpersonen angeworben. 

13 Personen verwarnt

Das Kantonale Labor Zürich hat deshalb bereits 13 Personen verwarnt und bei zwei Onlineshops ein Abgabe- und Werbeverbot verfügt. Handel und Werbung für CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel seien illegal. Wer sich nicht daran halte, müsse mit kostenpflichtigen Massnahmen der zuständigen Lebensmittelkontrollbehörde und mit einer Strafanzeige rechnen. «Dies gilt auch für Privatpersonen, die ‹nur› Werbung machen und Kunden für den Einkauf auf Onlineshops im Ausland umleiten.»

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Die CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittel, die dem Zoll aufgefallen sind, werden gemäss Mitteilung als legal vermarktet, weil sie kein THC enthalten, das für die berauschende Wirkung nach dem Konsum von Cannabis verantwortlich ist. Sie seien aber keineswegs legal, schreibt das Kantonale Labor – weil sie neben dem nicht zulässigen CBD auch noch weitere verbotene Zutaten wie Melatonin oder Johanniskraut enthalten.

Das Sortiment werde zudem mit falschen Heilsanpreisungen angeboten, etwa dass die Produkte gegen Schmerzen und Entzündungen helfen oder zur Behandlung von Schlafstörungen oder Übergewicht eingesetzt werden können. 

Kanton warnt vor Onlinekauf

Das nicht berauschende Cannabidiol (CBD) ist in der Schweiz zwar legal, aber weder hierzulande noch in der EU ist es als Zutat für Lebensmittel zugelassen. Für die Beurteilung der Sicherheit liegen gemäss Kantonalem Labor Zürich noch keine ausreichenden Informationen aus Studien vor. Es gebe aber Hinweise auf unerwünschte Effekte, zum Beispiel auf die Leber. 

Das Kantonale Labor Zürich warnt deswegen vor dem Onlinekauf. Wer Lebensmittel für den privaten Bedarf kaufe, dürfe das zwar auf eigenes Risiko weltweit tun. Für Onlineshops mit Sitz oder Kontaktadresse in der Schweiz würden die lebensmittelrechtlichen Vorgaben der Schweiz gelten. Bei ausländischen Seiten müsse man sich aber bewusst sein, dass dort andere Regeln gelten. «Dies kann bedeuten, dass beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel andere Zutaten als gewohnt enthalten oder höher dosiert sind», heisst es in der Mitteilung. 

Quellen