User «Ex-Bähnler» warnt auf der SBB Community-Plattform vor gravierenden Änderungen bei E-Gutscheinen. Künftig sollen diese durch «Coupons für den öffentlichen Verkehr» ersetzt werden, und das zu schlechteren Bedingungen: Restbeträge sollen nicht mehr einlösbar sein. Er und andere User spekulieren sogar, dass diese Verschlechterungen für alle ÖV-Gutscheine drohen, da mit dem Fahrplanwechsel eine «neue Gutscheinwelt» eingeführt werden soll.

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Tatsächlich ist das Gutscheinsystem im Umbruch. Doch weder Alliance Swisspass noch die SBB haben bisher etwas dazu kommuniziert. Informationen, in welche Richtung es gehen könnte, sind an unerwarteter Stelle zu finden. Nämlich im Prämienshop von Coop Supercard. Dort heisst es über die Coupons für den öffentlichen Verkehr: «Wichtig: Sie müssen ab sofort vollständig eingelöst werden, es gibt keinen Restbetrag mehr.»

Wieso gibt es diese neue Einschränkung? Und gilt sie künftig auch für andere Gutscheine?

Ein SBB-Sprecher sagt auf Anfrage, es sei wichtig, zwischen Coupons und Gutscheinen zu unterscheiden: «Der Coupon ist ein Rabatt, welcher für ein spezifisches Produkt angerechnet werden kann. Der Gutschein hingegen ist ein Zahlungsmittel, welches uneingeschränkt für alle Produkte und Dienstleistungen eingelöst werden kann.» Die ÖV-Branche habe sich entschieden, gemeinsam eine neue Gutscheinlösung zu lancieren, weil das aktuelle Modell nicht mehr zeitgemäss sei. Künftig sollen E-Gutscheine und Coupons kanalübergreifend auch in der App eingelöst werden können statt wie heute nur im Webshop.

Keine Restbeträge bei Coupons

Die Einschränkung mit dem Restbetrag gelte nur für die Coupons, nicht aber für Gutscheine, versichern die SBB. Coupons sind nicht nur im Coop-Prämienshop erhältlich, sondern werden auch im Rahmen von Marketingkampagnen vergeben oder als Rabatte für die Anreise mit dem ÖV an eine Veranstaltung oder zu einem Bewerbungsgespräch. Mit der neuen Branchenlösung könnten Partner selbst entscheiden, ob sie Gutscheine oder Coupons anbieten wollen, sagt der SBB-Sprecher. Weil die Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden unterschiedlich seien, werde die Änderung direkt über die Anbieter kommuniziert.

Für Coop-Kunden hat die Umstellung Konsequenzen: Bisher konnten sie mit ihren Prämien E-Gutscheine beziehen und damit auch Restbeträge aufbrauchen oder mehrere Gutscheine kumulieren. Mit den neuen Coupons im Prämienshop geht das künftig nicht mehr. Beobachter-Expertin Katharina Siegrist findet das nachvollziehbar: «Diese Coupons sind offenbar Treuerabatte. Man kauft sie nicht mit Geld, sondern erhält sie als eine Art Dankeschön. Man bezahlt nichts dafür. Die Anbieter können die Bestimmungen zu den Rabatten darum auch frei regeln.»
 
Wer aber schon einen E-Gutschein bei Coop bezogen und noch nicht eingelöst hat, kann diesen im Webshop in einen normalen Gutschein umwandeln – mit allen Vorteilen, sagen die SBB. Die Einschränkung gilt erst mit den Coupons.