Wer bei Schaden durch Sturm, Regen und Hagel haftet
In der Ostschweiz kam es diese Woche zu starken Regenfällen, Eisregen und Überflutungen. Wer kommt für den Schaden auf? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Veröffentlicht am 3. Mai 2024 - 15:41 Uhr
In Flawil SG haben Regen und Hagel am Donnerstag die Strassen überflutet. Innert knapp zwei Stunden fielen fast 60 Millimeter Regen. Laut «SRF Meteo» entspricht dies rund der Hälfte der durchschnittlichen Niederschlagsmenge im Monat Mai.
Strassen verwandelten sich in Bäche. Das Wasser drang in mehrere Häuser ein und überflutete Kellerabteile, wie die Kantonspolizei St. Gallen dem «St. Galler Tagblatt» bestätigte. Auch ein Schacht habe sich mit Hagelkörnern gefüllt. «Das habe ich noch nie erlebt», berichtet ein Anwohner gegenüber der Zeitung. «Unser Keller war voll mit Wasser, der Fensterschacht füllte sich mit Hagelkörnern, und durch einen Schacht im Boden hat es Wasser in den Keller gepresst.» Einen Teil habe er selbst putzen können.
Aber was, wenn grössere Schäden entstehen – wer haftet dann dafür? Viele Betroffene haben sich ans Beratungszentrum des Beobachters gewendet. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wegen heftiger Regenfälle wurde der Keller überschwemmt und das Gebäude beschädigt. Welche Versicherung zahlt den Schaden?
Für Gebäudeschäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie kommt für Beschädigungen durch sogenannte Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Lawinen, Erdrutsche, Felsstürze, Steinschlag, Hochwasser und Überschwemmungen auf. Diese Versicherung zahlt auch, wenn im Innern des Hauses etwas kaputtgeht, beispielsweise Defekte an Treppen, Tapeten und Böden, die durch eindringendes Wasser entstanden. Welche baulichen Einrichtungen genau gedeckt sind, ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt.
Verfügen alle Hauseigentümer über eine solche Versicherung?
In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Einzig in den Kantonen Tessin, Genf, Wallis sowie in Teilen von Appenzell Innerrhoden ist sie freiwillig.
Sind auch Gebrauchsgegenstände und Möbel im Haus über die Gebäudeversicherung gedeckt?
Nein. Für Schäden an beweglichen Dingen im Haus, auf dem Balkon, im Keller und Garten ist die Hausratversicherung zuständig. Die Hausratversicherung ist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert.
Zahlt die Hausratversicherung auch die vernichteten Vorräte im Keller?
Ja. Allerdings müssen Betroffene im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht alles Zumutbare unternehmen, um im Keller gelagerte Lebensmittel vor den Fluten zu retten. Im Schadenfall müssen Betroffene belegen, was im Keller gelagert war und welchen Wert die Vorräte hatten.
Was passiert bei einem zu tief versicherten Hausrat?
In diesem Fall darf die Versicherung Leistungskürzungen vornehmen. Wie viel das ausmacht, wird von den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich gehandhabt. Es ist davon abzuraten, bei der Hausratversicherung einen zu tiefen Wert anzugeben. Gehen wir davon aus, dass Ihre Einrichtung einen Wert von 100’000 Franken hat. Entsteht ein Schaden, benötigen Sie 100’000 Franken, um das zerstörte Gut wieder zu beschaffen. Haben Sie eine Versicherungssumme von 80’000 Franken, müssen Sie 20’000 Franken selbst übernehmen. Sicher ist sicher.
1 Kommentar
Hochwasserschutz: Runter von den Alpen!
Die flächendeckende gute Erreichbarkeit und Versorgung in der Schweiz hat dazu geführt, dass auch an vielen hochwassergefährdeten Orten Bauten stehen. Bei den hohen Subventionen und Querfinanzierungen, welche die Bergkantone und ihre Bevölkerung beziehen, darf man schon einmal fragen, ob wirklich jedes Bergtal optimal erschlossen und entwickelt werden soll. Die Bergkantone sollten sich einmal konzeptionell Gedanken machen, welche Täler über eine geordnete Abwanderung „passiv saniert“ werden könnten.