Worüber stimmen wir am 26. September ab?

Seit 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung mit einer eingetragenen Partnerschaft anerkennen lassen. Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe zwar ähnlich, aber doch nicht gleichgestellt. Rechtliche Unterschiede bestehen etwa bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern und im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Für viele gleichgeschlechtliche Paare ist es auch symbolisch wichtig, heiraten zu können.

Für die Ehe für alle muss das Zivilgesetzbuch (ZGB) angepasst werden.

Die Abstimmungsfrage lautet darum: Wollen Sie die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) annehmen?

 

Weshalb kam es zu einem Referendum?

Bundesrat und Parlament haben im Dezember 2020 beschlossen, dass neu auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Drei verschiedene Komitees mit Parlamentariern aus CVP/Die Mitte, EDU, EVP und SVP haben dagegen das Referendum ergriffen. Dieses kam am 27. April 2021 zustande.

Die Gegner der Vorlage wollen die Ehe der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau vorbehalten. Nur diese Verbindung könne sich fortpflanzen und sei darum – gegenüber anderen Lebensmodellen – zu schützen.

Besonders kritisiert wird die Samenspende für verheiratete lesbische Paare, die bei der Ehe für alle möglich sein wird. Dies führe zu einer gesetzlich vorgesehenen Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen bei den betroffenen Kindern.

Auch die Verfassung werde verletzt, weil gemäss dieser die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur bei Unfruchtbarkeit oder der Gefahr einer schweren Krankheit erlaubt sei. In Bezug auf lesbische Paare würde die Norm nun unrechtmässig erweitert.

Die Gegner befürchten auch, dass – sollte die Gesetzesänderung angenommen werden – als nächstes weitere Forderungen laut werden – so nach der Eizellenspende oder der Leihmutterschaft.

 

Was sind die Argumente der Befürworter?

Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten deutlich angenommen (Ständerat: 24 Ja gegenüber 11 Nein, bei 7 Enthaltungen; Nationalrat: 138 gegenüber 48 Nein, bei 9 Enthaltungen).

Geht es nach den Befürwortern, soll der Staat den Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Privat- und Familienleben zu gestalten haben. Das gehöre zur persönlichen Freiheit. Schon heute würden in der Schweiz Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern aufwachsen. Dies wirke sich nicht negativ auf die Entwicklung des Kindes auf.

Wie viel Zuwendung und Fürsorge ein Kind erhalte, sei denn auch nicht abhängig von der Familienform oder dem Geschlecht. Darum sei es auch richtig, dass gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam adoptieren können und verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende erhalten würden.

Für die Öffnung der Ehe brauche es auch keine Verfassungsänderung, weil die Verfassung die Ehe nirgends als Verbindung zwischen Frau und Mann definiere.

 

Wäre für die Öffnung der Ehe nicht eine Verfassungsänderung nötig gewesen?

Am 26. September 2021 wird «nur» über eine Gesetzesänderung abgestimmt. Teilweise wird kritisiert, dass für die Öffnung der Ehe aber eine Verfassungsänderung nötig gewesen wäre.

Diese Frage ist unter Fachleuten umstritten. Der wichtige Unterschied: Eine Gesetzesänderung ist angenommen, wenn ihr die Mehrheit der Stimmbevölkerung zugestimmt hat. Bei einer Verfassungsänderung bräuchte es zusätzlich auch noch das Ständemehr.

 

Wieso braucht es die «Ehe für alle», wenn gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung bereits eintragen können?

Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft seit 2007 beim Zivilstandsamt eintragen lassen.

Tatsächlich ist es so, dass sie damit verheirateten Paaren in vielen Bereichen gleichgestellt sind. So ist der eingetragene Partner gesetzlicher Erbe und hat Anspruch auf den Pflichtteil. Auch die Hinterlassenenleistungen der 1. und 2. Säule sind nahezu identisch. Und bei der Einkommens- und Vermögenssteuer werden eingetragene Partner gleich veranlagt wie Ehegatten.

Eingetragene Partnerschaften werden teilweise aber immer noch ungleich behandelt. Diese Ungleichheiten würden mit der Gesetzesrevision verschwinden.

 

Welche Ungleichheiten werden mit der «Ehe für alle» beseitigt?

Mit der Gesetzesrevision wird die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Diese Ungleichheiten werden damit beseitigt:

  • Erleichterte Einbürgerung
    Ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner können sich in der Schweiz erleichtert einbürgern lassen. Mit der «Ehe für alle» würden diese Erleichterungen auch für die ausländische Ehefrau einer Schweizerin und den ausländischen Ehemann eines Schweizers gelten.
     
  • Adoption
    Mit der «Ehe für alle» können gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren. Bereits heute gilt: Wer in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, darf das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren.
     
  • Samenspende 
    Weil die Schweiz Samenspenden nur für verheiratete Paare erlaubt, weichen derzeit noch viele Frauenpaare ins Ausland aus. Dort ist aber nicht immer gewährleistet, dass das Kind erfahren kann, wer sein biologischer Vater. Jedes Kind hat aber das Recht zu wissen, woher es abstammt. Mit der «Ehe für alle» hätten verheiratete Frauenpaare nun auch im Inland Zugang zur Samenspende. Der Spender muss dabei in das Samenspenderregister eingetragen werden.

 

Was passiert mit der eingetragenen Partnerschaft?

Wenn die Vorlage angenommen wird, können keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mehr eingetragen werden. Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben die Wahl Nach dem Ja zur «Ehe für alle» Gelten wir künftig als Ehepaar? : Entweder führen sie die eingetragene Partnerschaft weiter oder sie wandeln sie durch eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe um. Die eingetragene Partnerschaft wird also «aussterben».

 

Wird mit der «Ehe für alle» auch die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft erlaubt?

Nein. Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben für alle Paare verboten.

 

Können gleichgeschlechtliche Paare in der Kirche heiraten?

Die Frage, ob sich gleichgeschlechtliche Paare in der Kirche trauen dürfen, ist nicht Teil der Vorlage. Darüber entscheiden alleine die Kirchen.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund steht hinter der «Ehe für alle», überlässt den Entscheid zur kirchlichen Trauung aber den Landeskirchen.

In den meisten evangelischen Kirchen werden sich gleichgeschlechtliche Paare wohl auch kirchlich trauen lassen können, sollte die Ehe für sie geöffnet werden. Bereits heute können gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung mancherorts segnen lassen.

Anders die katholische Kirche: Die Schweizerische Bischofskonferenz lehnt die «Ehe für alle» ab. Zwar ist das Thema innerhalb der katholischen Kirche umstritten, die kirchliche Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren scheinen aber in weiter Ferne.

 

Was gilt in anderen Ländern?

In zahlreichen anderen Ländern können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. So unter anderem in Spanien, Frankreich oder Deutschland. Eingetragene Partnerschaften – wobei die konkrete Ausgestaltung sehr unterschiedlich sein kann – kennen beispielsweise Italien, Kroatien oder Tschechien.

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