Rechtslexikon

Drei-Säulen-System


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 11:37 Uhr

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Das Schweizer Prinzip der Altersvorsorge fusst auf drei Säulen. Dabei bildet die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV, zusammen mit der Invalidenversicherung, IV, die erste Säule. Da die Renten dieser Versicherungen nur minimal sind, wird die erste Säule über die Ergänzungsleistungen verstärkt. Auf diese Weise sollte sie den minimalen Lebensbedarf im Alter gewährleisten. Die zweite Säule bildet die obligatorische berufliche Vorsorge mit ihren Pensionskassen. Ziel dieser zweiten Säule ist die Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung im Alter. Die dritte Säule bildet die Selbstvorsorge, die teilweise steuerlich begünstigt wird.

Die erste Säule

Zu dieser zählen die AHV und die IV. Diese Versicherungen werden mit Lohnprozenten der erwerbstätigen Bevölkerung finanziert. Diese Versicherungsprämien finanzieren direkt die Renten – man nennt dieses Verfahren Umlageverfahren.

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Mehr zu AHV

Was bedeuten Begriffe wie Plafonierung der AHV-Rente oder Splitting? Beobachter-Mitglieder erhalten weiterführende Informationen, mit welchem Einkommen sie im Alter rechnen und wie sie sich gegen einen Entscheid der AHV wehren können.

Wie funktioniert das schweizerische Vorsorgesystem?

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Aufbau der drei Säulen der schweizerischen Altersvorsorge.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Die zweite Säule

Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge, die über die einzelnen Pensionskassen, Sammelstiftungen oder Betriebskassen abgewickelt wird. Der versicherte Lohn in der beruflichen Vorsorge kommt ab 21'330 Franken (Eintrittsschwelle) bis zu 85'320 Franken (höchster versicherter Verdienst) im Obligatorium zu tragen. Darüber hinaus können die Kassen weitere sogenannte überobligatorische Versicherungslösungen anbieten. Die berufliche Vorsorge ist im Gegensatz zur ersten Säule nach dem Anlageverfahren organisiert – die aktiv Erwerbstätigen sparen ihre Beiträge für Alter und Invalidität an und erhalten im Leistungsfall eine Rente aus dem angesparten Vermögen. Man nennt das auch das Eichhörnchenprinzip: Man spart seinen eigenen «Wintervorrat» für das Alter an.

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Mehr zur Pensionskasse

Arbeitnehmende zahlen jahrelang in die Pensionskasse (zweite Säule) der Arbeitgeberin ein, bei einem Stellenwechsel manchmal sogar in mehrere. Der Beobachter bietet seinen Mitgliedern mit Hilfe von Merkblättern und Vorlagen eine optimale Entscheidungsgrundlage. Etwa zu den Fragen, ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt oder wie ein Budgetplan hilft, um Einkünfte und Ausgaben im Pensionsalter im Griff zu haben.

Die dritte Säule

Die dritte Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge. Dabei wird nach Säule 3a, steuerbegünstigt, und Säule 3b, freie Vorsorge, unterschieden. Im Rahmen der Säule 3a können Erwerbstätige gewisse Beträge steuerbegünstigt fürs Alter ansparen. Das 3b-Sparen umfasst die übrige freie Vorsorge, dazu werden alle Anlageformen gerechnet, die nicht zur 3a-Säule gehören, wie Konten, Wertschriften, Wohneigentum et cetera.

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Mehr zur 3. Säule

Bank- oder Versicherungslösung, Absicherung gegen Todesfall und Erwerbsunfähigkeit: Mit diesen Stichworten kommen Sie bei der privaten Vorsorge der 3. Säule unweigerlich in Kontakt. Dank einer Checkliste erhalten Beobachter-Mitglieder eine kompakte Übersicht zu den Vorsorgelösungen und erfahren unter anderem, wie sie bei den Steuern profitieren.