Steuerfreies Shopping in Deutschland bald passé?
Migros, Coop, Denner und Manor setzen sich dafür ein, dass Schweizer Einkaufstouristen nach dem Shoppen in Deutschland künftig Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
aktualisiert am 21. April 2017 - 13:42 Uhr
Wer seine Kleider in Deutschland kauft, spart Geld. Viel Geld, wie ein Preisvergleich der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kürzlich zeigte («Hier sahnt jemand kräftig ab»). Denn für genau dieselben Hosen und T-Shirts zahlt der Konsument in der Schweiz durchschnittlich 31,4 Prozent mehr als im Nachbarland. Zieht man die Mehrwertsteuer ab, die man nach dem Einkauf in Deutschland zurückfordern kann, sind Schweizer Preise sogar 44,8 Prozent höher. In einer Analyse geht die Credit Suisse davon aus, dass Schweizer im vergangenen Jahr rund 11 Milliarden Franken im Ausland ausgaben.
Migros, Coop, Denner und Manor mischen sich nun in die Hochpreisinsel-Diskussion ein und fordern eine neue Lösung: Zukünftig sollen Einkaufstouristen die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen, wenn sie die deutsche zurückfordern. Eine solche Änderung würde weder ein neues Gesetz noch eine Volksinitiative nötig machen, sondern lediglich eine Ergänzung der Zollverordnung. Momentan darf jeder Erwachsene Waren im Wert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen. Neu dürften Einkaufstouristen sich die Steuer zwar weiterhin zurückzahlen lassen, danach müssten sie beim Schweizer Zoll allerdings die hiesige Mehrwertsteuer zahlen.
Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IGDHS) kann sich vorstellen, beim deutschen Zoll ein Formular aufzulegen, das die Einkaufstouristen dann ausfüllen und einschicken. Anschliessend sollen sie eine Rechnung erhalten.
Ob übers Internet, im grenznahen Gebiet oder während eines Ferienaufenthalts: Wer im Ausland einkauft, darf den Zoll nicht vergessen. Beobachter-Mitglieder erfahren, woran sie seriöse Onlineshops erkennen und erinnert sie zudem an die aktuellen Bestimmungen bei der Einfuhr von Waren.
David Marquis von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) hält das Auflegen eines Formulars allerdings für unrealistisch: «Das Zollgesetz sieht vor, dass die mitgeführten Waren im Voraus oder spätestens beim Zeitpunkt der Grenzüberschreitung der Zollverwaltung anzumelden sind. Eine Abwicklung auf dem Postweg würde einerseits die Zollkontrolle verkomplizieren, wenn nicht sogar verunmöglichen. Andererseits würde der Aufwand der Zollverwaltung erhöht.»
Auch der Konsumentenschutz (SKS) und das Konsumentenforum sind vom Lösungsvorschlag der Interessengemeinschaft nicht begeistert: «Den Einkaufstourismus kann man nur mit tieferen Preisen in der Schweiz beschränken», so Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS. Der Ansatz der Detailhändler sei kontraproduktiv, da die Kosten für das Einkassieren der Schweizer Mehrwertsteuer weitaus höher seien als der daraus resultierende Ertrag. Das Konsumentenforum wehrt sich trotz Verständnis für die Detailhändler gegen ein Einmischen des Staates.
In der Vergangenheit wurden bereits andere Lösungsansätze gesucht, so eine Senkung der Freigrenze: Schweizer sollten beispielsweise nur noch für 175 Franken steuerfrei einkaufen können und nicht mehr für 300 Franken, wie es jetzt der Fall ist. Der Bundesrat lehnte solche Vorstösse jedoch mit der Begründung ab, die Schweiz würde so nur noch stärker zur Hochpreisinsel gemacht.
Ebenfalls in Diskussion stand die Einführung einer Bagatellgrenze in Deutschland. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern kann die deutsche Mehrwertsteuer bereits bei Kleinstbeträgen zurückverlangt werden. In Österreich und Frankreich hingegen liegen die Mindestgrenzen bei 75 Euro beziehungsweise 175 Euro. Eine solche Bagatellgrenze müsste allerdings in Deutschland eingeführt werden, wo Politiker bisher zurückhaltend reagierten.
Ab 2018 ändert sich die Regelung bezüglich Online-Bestellungen: Auch auf bisher steuerbefreiten Kleinsendungen aus dem Ausland soll dann die Schweizer Mehrwertsteuer erhoben werden.
Momentan gibt es bei zugeschickten Einkäufen im Gegensatz zum Reiseverkehr keine Freigrenze: Jeder Einkauf ist mehrwertsteuer- und zollpflichtig. Die Abwicklung wird von der Post oder privaten Auslieferern übernommen, bezahlen muss der Käufer. Keine Einführungskosten entstehen nur dann, wenn die Mehrwertsteuer und der Zoll weniger als fünf Franken betragen. Dies ist bei Importsendungen bis zu einem Wert von 62 Franken (bei 8% Mehrwertsteuer) oder von weniger als 200 Franken (2,5% Mehrwertsteuer, z.B. bei Büchern) der Fall.
Als willkommener Anlass für ihre Forderung dienten den Detailhändlern die stagnierenden Mehrwertsteuer-Einnahmen des Bundes. Diese lagen sowohl 2014 als auch 2015 unter dem budgetierten Wert. Deshalb sei eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Schweiz zu befürchten, welche die Fahrt über die Grenze noch attraktiver machen würde. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wehrt sich jedoch gegen diesen Schluss: «Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zum Ausgleich von allfälligen Einbussen wegen dem Einkaufstourismus ist nicht geplant», so Joel Weibel.
Des Weiteren liegen die stagnierenden Einnahmen nur bedingt am Einkaufstourismus: «Wir erachten den Einfluss der Frankenstärke (billigere Importe wegen tiefem Euro) und der tiefen Energiepreise auf die Mehrwertsteuer für gewichtiger als die Auswirkungen des Einkaufstourismus.»
2 Kommentare