Es kommt darauf an, wo Sie die Panels platzieren wollen. Um möglichst viel Strom zu produzieren, ist ein Ort mit wenig Schatten und optimaler Ausrichtung zur Sonne sinnvoll. Damit Sie die Strahlen gut auffangen können, sollten diese möglichst lange im rechten Winkel auf die Panels fallen. Bei vielen Mieterinnen und Mietern kommt dafür vor allem der Balkon in Frage – vor allem wenn er nach Süden ausgerichtet ist. 

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Wenn Sie die Kollektoren ausserhalb des Balkons platzieren wollen, muss die Vermieterschaft zustimmen Renovationen Was Mieter dürfen - und was nicht . Denn der Aussenbereich gehört nicht mehr zur gemieteten Wohnung. Sollte sie mit Ihrem Vorhaben nicht einverstanden sein, kann sie es ablehnen, ohne spezielle Gründe anzugeben. Falls Sie aber bei der Vermieterschaft mit Ihrer Idee auf offene Ohren stossen, lassen Sie sich die Zustimmung am besten schriftlich bestätigen. Wenn Sie im Innern des Balkons ein passendes Plätzchen finden, brauchen Sie grundsätzlich keine Erlaubnis. Doch es gibt Ausnahmen – etwa, wenn die Module von aussen sichtbar sind und das Erscheinungsbild des Hauses verändern oder wenn die Platten herunterfallen und jemanden verletzen könnten.

Aber aufgepasst: Das alles gilt nur, solange es sich tatsächlich um mobile Panels handelt, die Sie auf den Boden legen oder an die Wand lehnen können. Sobald Sie die Module fest montieren und dafür etwa in die Fassade bohren müssen, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Das gilt auch, wenn Sie an der elektrischen Infrastruktur Änderungen vornehmen, um den erzeugten Strom einspeisen zu können. Für beides brauchen Sie eine schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft (siehe Merkblatt unten). Fehlt sie, kann Ihnen die Kündigung drohen. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, holen Sie das Einverständnis am besten schriftlich ein.

Noch ein Tipp: Bevor Sie Panels kaufen, fragen Sie Fachleute, wie viel Strom mit den gewünschten Modulen an Ihrer Lage produziert werden kann. Aus Sicherheitsgründen dürfen mobile Panels in der Schweiz maximal 600 Watt leisten.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Umbau der Wohnung durch Mieter»

Dürfen Mieterinnen die Wohnung sowie den Balkon so gestalten, wie sie wollen? Was kann passieren, wenn der Vermieter nicht einbezogen wurde? Lesen Sie als Beobachter-Mitglied mehr dazu im Merkblatt «Umbau der Wohnung durch Mieter».

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Norina Meyer, Redaktorin
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