Erklären Sie dem Nachbarn, weshalb es für Sie wichtig ist, dass die Eingangstür geschlossen bleibt. Dass Sie befürchten, dass weitere Einbrüche verübt werden, und Sie sich sicherer fühlen, wenn die Tür geschlossen bleibt.

Schauen Sie im Mietvertrag und in der Hausordnung nach, ob dort etwas dazu steht – wenn ja, weisen Sie darauf hin. Wenn das nichts nützt, können Sie die Verwaltung einschalten.

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Machen Sie geltend, dass ein mietrechtlicher Mangel vorliegt, wenn die Haustür trotz den Einbrüchen nicht abgeschlossen ist. Machen Sie Vorschläge zur Lösung: eine automatische Türschliessanlage oder ein Schild an der Tür, das die Bewohner daran erinnert, abzuschliessen.

Auch der Vermieter hat an Einbrüchen kein Interesse, da er aufgebrochene Türen und weitere Schäden selber berappen muss, wenn kein solventer Täter gefasst wird.

Sie selbst können überprüfen, ob Sie gegen Einbruch versichert sind, und – falls nicht – eine Hausratversicherung abschliessen.

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Nach einem Einbruch ist der Schreck meistens gross. Eine Hausratversicherung federt zumindest den materiellen Wert des gestohlenen Guts ab. Mit einem Beobachter-Abo erhalten Sie weitergehende Infos, worauf Sie bei der Versicherungsdeckung achten sollten, welche Zusätze sich lohnen können und ob Sie als Mieterin für Einbruchschäden haften.

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