Es ist zwar nicht verboten, ein solches WLAN-Verbot in den Mietvertrag zu schreiben. Aber selbst wenn Sie untersagen, in der Wohnung WLAN zu verwenden, ist diese Vertragsklausel rechtlich wohl unverbindlich (juristisch «nichtig»). Ein solches Verbot von handelsüblichen WLAN-Sendern würde übermässig in das Recht des Mieters oder der Mieterin auf persönliche Entfaltung eingreifen – und das ist grundsätzlich unzulässig.

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Ihren Wunsch nach einer strahlungsarmen Wohnumgebung können Sie also zumindest rechtlich gegenüber den Mietern nicht durchsetzen.

Weitere Infos

Verhaltensempfehlungen und weiterführende Informationen zu WLAN erhalten Sie als Merkblatt beim Bundesamt für Gesundheit: www.bag.admin.ch