Hesch gwüsst?
Was darf der potenzielle Vermieter fragen?
Unser Tool «Hesch gwüsst?» erleichtert Ihnen das Leben. Diesmal: was man auf dem Bewerbungsformular angeben muss und was nicht.
Julia Gubler
Veröffentlicht am 26. September 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 26. September 2024 - 06:00 Uhr
Hier erfahren Sie in angenehmer Kürze, wie Sie das Thema speditiv angehen und erledigen.
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Julia Gublerist Redaktorin im Ressort Ratgeber. Als Juristin berät sie zudem im Beobachter-Beratungszentrum zu rechtlichen Fragen im Fachbereich Konsum.Mehr erfahren
1 Kommentar
All diese Ratschläge vom Beobachter sind nicht zielführend, da man das Bewerbungsformular quasi halbleer ausgefüllt an die Verwaltung der zu vermietenden Wohnung sendet. Will heissen: Da viele andere sich mit einem voll ausgefüllten Formular bewerben, findet die Bewerbung bzw. der Zuspruch für eine Wohnung unter diesen Leuten statt.