Die Chancen des Vermieters stehen schlecht. Zwar kann ein Mietvertrag mündlich zustandekommen. Allerdings müsste der Vermieter beweisen, dass Sie sich über alle relevanten Punkte des Vertrags – allen voran Wohnung und Mietzins – geeinigt haben.

Zudem hat er Ihnen ein schriftliches Vertragsexemplar zugeschickt. Deshalb können Sie sich darauf berufen, dass die Meinung beider Parteien war, ohne Unterschrift gebe es keinen gültigen Vertrag.

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Ausziehen – umziehen – einziehen
Ausziehen – umziehen – einziehen

Das heisst, dass Sie nur von den Verhandlungen zurückgetreten sind. Da wäre Schadenersatz nur möglich, wenn Sie über die Wohnung verhandelt hätten, ohne sich dafür zu interessieren, oder wenn Sie den Vermieter bewusst irregeführt hätten.

Haben Sie sich aber nach gründlichem Überlegen gegen die Wohnung entschieden, sind Schadenersatzforderungen fehl am Platz.

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Damit es nicht zu Schwierigkeiten kommt, sollten sich Vermieter im Mietrecht auskennen. Beobachter-Mitglieder erfahren mehr über die Vorschriften bei Kündigungen und welche Rechte Vermieterinnen als auch Mieter haben.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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