Nein. Auch wenn Sie im Mietvertrag eine solche Vereinbarung unterschrieben haben, müssen Sie diese 500 Franken nicht bezahlen.

Um Missbrauch zu verhindern, hat der Gesetzgeber sogar ausdrücklich festgelegt: Vereinbarungen, in denen sich der Mieter im Voraus verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Entschädigung zu entrichten, sind nichtig, wenn diese Zahlungen mehr als nur einen tatsächlichen Schadensbetrag abdecken.

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Ihr Vermieter könnte also nur die Kosten, die ihm infolge eines vorzeitigen Auszugs effektiv entstehen, geltend machen.

Zwar müssen Sie bei ausserterminlicher Kündigung einen akzeptablen Nachmieter stellen, doch das bedeutet für den Vermieter keinen Mehraufwand. Denn auch wenn Sie das Mietverhältnis auf den ordentlichen Termin gekündet hätten, müsste er sich mit einem Nachfolger für das Mietverhältnis auseinandersetzen. Daher entsteht ihm aus Ihrem vorzeitigen Auszug kein Schaden.

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Merkblatt «Vorzeitiger Auszug»

Beobachter-Mitglieder erfahren mit dem Merkblatt «Vorzeitiger Auszug mit Ersatzmieter», welche Grundsätze im Mietrecht gelten, wenn ein Nachmieter in die Wohnung ziehen soll und erhalten zusätzliche Tipps für die vorzeitige Wohnungsrückgabe.