Ja, die AHV-Beitragspflicht endet erst, wenn man das Referenzalter erreicht hat. Beim Rentenvorbezug besteht die Beitragspflicht weiter, deshalb muss Ihr Mann nun als Nichterwerbstätiger Beiträge entrichten. Solange Ihr Mann voll erwerbstätig war, hatte er genug verdient, dass auch Ihre Beiträge als bezahlt gegolten haben. Nun, da Ihr Mann zu arbeiten aufhört, müssen auch Sie wieder Zahlungen an die AHV leisten.

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Mit der Pensionierung rechnen
Buchcover Mit der Pensionierung rechnen

Die Höhe der AHV-Beiträge ist davon abhängig, wie hoch Ihr Ersatzeinkommen insbesondere aus der AHV- und der Pensionskassenrente ist und wie viel Vermögen Sie beide haben. Wohlhabendere bezahlen mehr als finanzschwächere Personen. Die Beiträge belaufen sich pro Person auf mindestens 530 Franken; die Obergrenze liegt bei 26'500 Franken (inklusive der IV- und EO-Beiträge).

Die Berechnung (siehe Merkblatt des Bundesamts für Sozialversicherungen) ist recht kompliziert, wird von der AHV-Kasse vorgenommen und Ihnen per Beitragsverfügung mitgeteilt.

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