Statt Sozialhilfe früher Rente beziehen?
Frage: Ich, weiblich, beziehe Sozialhilfe. Bald werde ich 62. Das Sozialamt drängt mich nun zur Pension: Ich solle die AHV um zwei Jahre vorbeziehen. Aber dann wird doch meine Rente gekürzt?
Personen ab 60 Jahren, die nach dem 1. Januar 2021 ausgesteuert wurden, können seit dem 1. Juli 2021 eine Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Rentenalter beantragen. Welche Voraussetzungen für einen Anspruch gelten, lesen Sie in diesem Beobachter-Ratgeber .
Das ist richtig, Ihre AHV-Rente wird bei einem zweijährigen Vorbezug lebenslang um 13,6 Prozent gekürzt. Bei einer maximalen Altersrente von 2450 Franken monatlich sind das 333 Franken weniger.
Die Sozialbehörde spart sich mit Ihrer Frühpensionierung die Sozialhilfe für zwei Jahre. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe unterstützt diese Praxis. Sie werden sich fragen: weshalb?
Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie mit der Frühpensionierung in der Regel auch Ergänzungsleistungen – zusätzlich zur AHV-Rente. Ergänzungsleistungen berechnen sich aufgrund des Lebensbedarfs. Dabei wird das Einkommen den Ausgaben gegenübergestellt.
Somit ist es gleichgültig, ob Sie nun eine gekürzte oder ungekürzte AHV haben: Sie behalten immer Ihren Lebensbedarf. Bei einer Rentenkürzung von 333 Franken wird dieser Betrag mit zusätzlichen Ergänzungsleistungen von 333 Franken aufgefangen.
Ob Sie sich als Person, die Sozialhilfe bezieht, also mit 62 oder 64 pensionieren lassen – unter dem Strich erhalten Sie gleich viel.
Generali: AHV-Beitragslücken
Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beobachter erfahren Mitglieder nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.
- 1Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen
- 2EL-Revision: Das hat sich seit 2021 geändert
- 3Wohnrecht / Nutzniessung bei den Ergänzungsleistungen
- 4Erlass der Radio- und TV-Gebühren für EL-Bezüger
- 5Sich gegen einen Entscheid der EL-Behörde wehren
- 6Weitere Zusatzleistungen der Kantone
- 7Ergänzungsleistungen reichen nicht – wo finde ich Hilfe?