Statt Sozialhilfe früher Rente beziehen?
Frage: Ich, weiblich, beziehe Sozialhilfe. Bald werde ich 62. Das Sozialamt drängt mich nun zur Pension: Ich solle die AHV um zwei Jahre vorbeziehen. Aber dann wird doch meine Rente gekürzt?
Veröffentlicht am 27. März 2013 - 13:52 Uhr,
aktualisiert am 18. Februar 2025 - 09:41 Uhr durch Thomas Oechsle
Personen, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, können seit dem 1. Juli 2021 eine Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Rentenalter beantragen. Welche Voraussetzungen für einen Anspruch gelten, lesen Sie in diesem Beobachter-Ratgeber .
Das ist richtig, die AHV-Rente wird bei einem zweijährigen Vorbezug im Normalfall lebenslang um 13,6 Prozent gekürzt. (Spezialregeln in Form von niedrigeren Kürzungssätzen bestehen bei Frauen mit Jahrgang 1961-1969 aufgrund der AHV-Revision 21). Bei einer maximalen Altersrente von 2520 Franken monatlich sind das 343 Franken weniger.
Die Sozialbehörde spart sich mit Ihrer Frühpensionierung die Sozialhilfe für zwei Jahre. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe unterstützt diese Praxis. Sie werden sich fragen: weshalb?
Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie nicht nur, welche das sind, sondern auch, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.
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