Unter Umständen. Ein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Gesundheit seiner Angestellten zu wahren. Empfehlungen für hohe Temperaturen haben das Seco und die Suva zusammengestellt. Müssen Sie zum Beispiel schwere Materialien transportieren, Schubkarren stossen, schaufeln oder sägen, sollten Sie ab 32 Grad alle ein bis zwei Stunden eine kurze Pause einlegen. Ihr Chef sollte auch prüfen, ob er die Arbeitszeiten vorverlegen kann, damit Sie nicht in der prallen Nachmittagssonne arbeiten müssen.

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Erst wenn die Empfehlungen nicht umgesetzt werden können oder zu wenig nützen, kann Ihr Chef einen Antrag auf Schlechtwetterentschädigung bei der Arbeitslosenkasse stellen. Sie deckt 80 Prozent des Lohnes, wenn Ausfälle auf Witterungsgründe zurückzuführen sind. Dazu zählt auch Hitze Guter Rat Muss die Chefin für ein kühles Büro sorgen? – obwohl es keine offizielle Hitzegrenze gibt.

Ein Ausfall wird aber nur entschädigt, wenn er mindestens einen halben Tag betrifft. Zudem muss ein Arbeitgeber pro Monat einen Selbstbehalt von zwei bis drei Tagen auf seine Kosten übernehmen. Zu einer effektiven Auszahlung kommt es also erst bei einer längeren Hitzeperiode.

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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