Chance auf Trinkgeld eingestampft
Keine guten Wünsche, kein Zustupf: Die Post bringt Zustellerinnen und Zusteller um eine Verdienstmöglichkeit.
Veröffentlicht am 12. Mai 2022 - 14:42 Uhr
Schlecht bezahlt, kein Bonus, null Prestige: Die Arbeit der Zustellerinnen und Zusteller von unadressierter Werbung ist ein Knochenjob. Nun weht diesen Frauen und Männern ein noch kälterer Wind entgegen.
Was ist passiert? Direct Mail Company stellt die Produktion von rund einer Million Weihnachtskarten ein, die ihre schweizweit rund 4000 Zusteller in die Briefkästen legen konnten. Die Karten seien eine «Geste der Wertschätzung und des Dankes für die Treue der Kundinnen und Kunden», sagt Post-Mediensprecherin Denise Birchler. Für die Mitarbeitenden wie René Tanner (Name geändert), der in Basel seit knapp drei Jahrzehnten auf Tour geht, aber auch eine Möglichkeit, den Verdienst aufzubessern. Einige Kunden überreichten ihm darauf ein «Trinkgeld» – ebenfalls als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung.
Als Tanner bei seiner Arbeitgeberin nachfragte, beschied man ihm, er könne die Karten künftig ja selber kaufen, beschreiben und verteilen. Tanner nennt diesen Umgang mit langjährigen Mitarbeitern «eine Katastrophe».
Post-Sprecherin Birchler sagt: «Es ist nicht das Ziel, dass die Karten den Mitarbeitenden zu einem Zusatzverdienst oder Weihnachtsbatzen verhelfen sollen.» Der Name der Zustellerinnen und Zusteller habe nie auf der Karte gestanden, es sei denn, die Mitarbeitenden hätten die Karte selber handschriftlich mit ihrem Namen ergänzt.
Wie sich die Direct Mail Company in diesem Jahr bei ihren Kundinnen und Kunden bedanken werde, sei noch nicht entschieden, so Birchler. Nach dem Einstampfen der Weihnachtskarten habe es nur vereinzelte enttäuschte Rückmeldungen gegeben.
Über den Lohn spricht man nicht gerne. Der Beobachter gibt rechtliche Antworten! Erfahren Sie als Mitglied unter anderem, was man beim Lohngespräch mit dem Chef beachten sollte, ob Sie Anrecht auf Dienstaltersgeschenke oder Boni haben und was Sie tun können, wenn die Arbeitgeberin im Verzug mit der Lohnzahlung ist.