Kundinnen und Kunden von Batmaid reiben sich die Augen. Die Firma Vanguard SA, die die Plattform betreibt, hat kurzfristig die Geschäftsbedingungen geändert und ihnen klargemacht, dass sie nicht einfach auf die Dienste ihrer Putzkraft verzichten können. Vanguard stellt sich auf den – juristisch umstrittenen – Standpunkt, dass sie nur Vermittlerin ist und ihre Kunden als Arbeitgeber der Reinigungskräfte gelten (der Beobachter berichtete Batmaid Für die «Maid» nicht ganz so sauber ).

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Wer Mitte März einen Putztermin absagen wollte, wurde noch freundlich gefragt, ob er den Lohn der Putzkraft trotzdem bezahlen wolle. Ende März teilte Vanguard aber per Mail mit: «Als Nutzer der Privatvermittlungsplattform Batmaid sind Sie der Arbeitgeber Ihrer Reinigungskraft.» Und so verpflichtet, «die Gehälter Ihrer Mitarbeiter […] zu garantieren».

Kündigen und Lohn fortzahlen

Kurz darauf verschickte die Firma neue allgemeine Geschäftsbedingungen und teilte per Weblink mit: Wer auf eine Batmaid verzichten wolle, müsse ihr offiziell kündigen und ihr während der Kündigungsfrist den Lohn weiterbezahlen. Je nach Dauer der Beschäftigung schuldet ein Batmaid-Kunde so seiner Putzhilfe bis zu drei Monate Lohn . Wer seine Wohnung von mehreren «Batmaids» putzen lässt, muss jeder einzeln kündigen und den Lohn weiterzahlen.

Ob die Putzhilfen tatsächlich Geld sehen, steht aber auf einem anderen Blatt. Dazu müssten sie Kundinnen und Kunden verklagen. Die Kosten für ein Verfahren dürften jedoch die Entschädigung in den meisten Fällen weit übersteigen.

«Beste Lösung finden» 

Den Vorwurf, Batmaid verspreche ein Rundum-Sorglos-Paket und lasse Kunden und Putzhilfen mitten in der Krise hängen, kann Vanguard-CEO Andreas Schollin-Borg nicht nachvollziehen. «Wir haben alles in unserer Macht Stehende getan, um in der momentanen Situation die besten Lösungen zu finden», sagt er. So habe man etwa administrative Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen geleistet und den Kunden geholfen, für die Putzhilfen Kurzarbeitsentschädigung Kurzarbeit Ihre Rechte bei reduzierter Arbeitszeit zu beantragen.

Vergeblich: «Die Kurzarbeitsentschädigung ist ausschliesslich für Firmen vorgesehen, Privatpersonen können für ihre Angestellten keine Anträge stellen», sagt Antje Baertschi vom Staatssekretariat für Wirtschaft. Was eine professionelle Plattform, die Putzhilfen vermittelt, eigentlich wissen müsste.

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Quelle: Beobachter Bewegtbild
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