Hotel muss für ruinierte Wäsche zahlen
Eine Abonnentin lässt ihre Funktionskleidung im Hotel waschen – und bekommt sie beschädigt zurück. Dank dem Beobachter erhält sie eine Entschädigung.
Veröffentlicht am 17. Januar 2025 - 06:00 Uhr
Ein paar Nummern zu klein und nicht mehr atmungsaktiv, kurz: ruiniert! Die eben erst für die Veloferien in Südfrankreich gekaufte Funktionskleidung hat den Wäschetrockner nicht überlebt. Dort hätten die Velohosen und -shirts auch nie landen sollen. «Das Hotelpersonal hatte es gut gemeint, aber die Pflegeetiketten nicht gelesen», erinnert sich Marianne Binggeli an den Schockmoment, als sie die unbrauchbar gewordene Wäsche zurückerhielt.
Die Bernerin reklamierte sofort – und das Hotel bestätigte, die Haftpflichtversicherung berappe den Schaden. Doch obwohl Binggeli die Quittungen für die Sportkleider noch hatte und der Hoteldirektorin ihre Bankdaten bekannt gab, passierte wochenlang nichts. Bis sie das Beobachter-Beratungszentrum um Rat fragte.
Hotel muss Schaden übernehmen
Beraterin Nathalie Hirsiger empfahl ihr, dem Hotel eine Frist zu setzen und in Aussicht zu stellen, sonst einen Anwalt einzuschalten. Denn das Hotel habe die Schuld anerkannt und hafte deshalb für den Schaden.
Binggeli rief nochmals im Hotel an – und einen Tag später bestätigte die Hoteldirektorin per Mail, den Schaden zu übernehmen. Kurz danach wurde ihr das Geld überwiesen. «Gut, dass es mit dem richtigen Argument geklappt hat, den Schaden zu decken», freut sich Marianne Binggeli.
Entpuppt sich die Ferienwohnung oder das Hotel als verwahrloste Bruchbude? Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied, worauf Sie schon bei der Buchung achten können, wie Sie auf Mängel richtig reagieren und was Ihre Rechte und Pflichten als Mieterin oder Hotelgast sind.
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