Von einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nur in Bezug auf die gegenwärtige Stelle an der Arbeit verhindert ist, ansonsten aber ganz normal arbeiten könnte und auch im Privatleben kaum eingeschränkt ist. Eine solche arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit tritt in der Praxis häufig dann auf, wenn der oder die Angestellte unter psychischen Belastungen am Arbeitsplatz leidet (z.B. übermässiger Stress, Konflikte, Mobbing). Sie kann aber auch entstehen, wenn die Arbeitnehmerin auf gewisse Stoffe am Arbeitsplatz mit gesundheitlichen Störungen reagiert, in einer anderen Umgebung aber problemlos einsatzfähig wäre (siehe auch Berufskrankheiten).