Es gibt keine Vorschriften darüber, ob der Lohn als Stunden-, Monats- oder allenfalls als Taglohn zu bezahlen ist. Ein Monatslohn hat für den Arbeitnehmer den Vorteil, dass er jeden Monat die gleiche Summe ausbezahlt erhält, unabhängig von der Anzahl Arbeitstage im betreffenden Monat. Im Stundenlohn sind Feiertage (Ausnahme 1. August) sowie Kurzabsenzen wegen Familienereignissen oder Wohnungswechsel üblicherweise nicht bezahlt. Ein Anspruch auf bezahlte Ferien oder Lohn bei Krankheit besteht jedoch auch im Stundenlohn.