Mit der Heirat werden Mann und Frau eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung der Eheleute nicht. Sie müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Eheleute schulden einander Treue und Beistand: Jeder und Jede muss die Bedürfnisse und Wünsche des anderen respektieren und auch Kompromisse zum Wohle der Gemeinschaft eingehen.