Das Erbe annehmen?
Rechtsratgeber
GrundlageAngst vor Schulden beim Erben
Mit einem so genannten öffentlichen Inventar kann die Vermögenslage des verstorbenen Erblassers geklärt werden.
Als Erbe ist man unter Umständen im Ungewissen, ob der Erblasser einem mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat. Da die Erben für die Schulden des Erblassers auch mit dem persönlichen Vermögen haften, sollten sie sich möglichst rasch einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Nachlasses verschaffen. Denn die Frist, um das Erbe auszuschlagen, beträgt nur 3 Monate. Wenn diese Zeit nicht ausreicht, kann die Frist in begründeten Fällen von der zuständigen Behörde verlängert werden.