Bei einem Erbstreit ist die Erbteilung blockiert. Weiter geht es erst, wenn alle Erben sich einigen können. Dies kann manchmal Jahre dauern, denn eine Frist für die Erbteilung gibt es nicht. Muss die Erbschaft in dieser Zeit verwaltet werden (z.B. bei Wohnblöcken oder Aktienportfolios) und ist die Erbengemeinschaft so zerstritten, dass sie handlungsunfähig ist, kann die zuständige Behörde auf Antrag eines Erben einen amtlichen Erbenvertreter einsetzen.