Will man als Erbe nur Auskünfte über das Nachlassvermögen einholen, kann in gewissen Kantonen anstelle eines Erbscheins eine Bescheinigung für Auskunft verlangt werden. Diese dient dazu, von Banken, Behörden und anderen Institutionen Informationen über den Nachlass einzuholen, damit die Erben sich während der Ausschlagungsfrist einen Überblick über den Nachlass verschaffen können.