Die Erbschaftsgeschäfte abwickeln
Rechtsratgeber
GrundlageBescheinigung für Auskunft über das Erbe
Wer als Erbe nur Auskünfte über das Nachlassvermögen einholen will, kann in gewissen Kantonen anstelle einer Erbenbescheinigung eine «Bescheinigung für Auskunft» verlangen.
Will man als Erbe nur Auskünfte über das Nachlassvermögen einholen, kann in gewissen Kantonen anstelle eines Erbscheins eine Bescheinigung für Auskunft verlangt werden. Diese dient dazu, von Banken, Behörden und anderen Institutionen Informationen über den Nachlass einzuholen, damit die Erben sich während der Ausschlagungsfrist einen Überblick über den Nachlass verschaffen können.