Die Erbschaftsgeschäfte abwickeln
Rechtsratgeber
GrundlageDas Testament anfechten
Entspricht ein Testament nicht den gesetzlichen Vorschriften oder werden darin Pflichtteile verletzt, kann es angefochten werden.
Entspricht ein Testament nicht den gesetzlichen Vorschriften oder werden darin Pflichtteile verletzt, ist es nicht automatisch ungültig. Es muss - wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist - innerhalb der gesetzlichen Fristen angefochten werden. Dasselbe gilt für einen Erbvertrag - aber nur, wenn der betroffene Erbe nicht selbst unterschrieben und somit der Verletzung seiner Rechte zugestimmt hat.