Entspricht ein Testament nicht den gesetzlichen Vorschriften oder werden darin Pflichtteile verletzt, ist es nicht automatisch ungültig. Es muss - wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist - innerhalb der gesetzlichen Fristen angefochten werden. Dasselbe gilt für einen Erbvertrag - aber nur, wenn der betroffene Erbe nicht selbst unterschrieben und somit der Verletzung seiner Rechte zugestimmt hat.