Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
MustertextMusterformulierung: Einsetzung eines Willensvollstreckers für den digitalen Nachlass
Der Erblasser kann seinen Willensvollstrecker im Testament damit beauftragen, seinen digitalen Nachlass zu sichten und die Inhalte nach seinen Wünschen zu löschen oder den Erben zugänglich zu machen.
Der Erblasser kann seinen Willensvollstrecker im Testament damit beauftragen, seinen digitalen Nachlass zu sichten und die Inhalte nach seinen Wünschen zu löschen oder den Erben zugänglich zu machen. Achtung: Das Testament muss immer vollständig von Hand geschrieben oder von einem Notar öffentlich beurkundet werden.