Die Sicherungsübereignung gibt es in der Praxis der Banken bei Hypotheken schon lange. Seit 1.1.2012 ist sie der gesetzliche Normalfall. Der Schuldner überträgt den Schuldbrief dem Gläubiger, z.B. der Bank, zu Eigentum. Der Gläubiger darf den Schuldbrief jedoch nur gemäss der Vereinbarung verwenden und muss ihn nach Tilgung der Forderung an den Schuldner aushändigen. Das belastete Grundstück kann als Sicherheit für mehrere Kreditverhältnisse dienen.