Als bewegliches Vermögen gelten sämtliche finanziellen Guthaben im In- und Ausland. Dazu gehören auch rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen oder Privatdarlehen, die Sie gewährt haben. Hier erfahren Sie auch, wie Sie beispielsweise ausländische Quellensteuern auf Wertschriftenerträgen zurückfordern können. Oder wie Sie Ihren Lottogewinn korrekt deklarieren, damit Sie auch sicher die Verrechnungssteuer zurück erhalten.