Sondersteuern
Rechtsratgeber
GrundlageSteuerfreie Schenkung deklarieren
Auch steuerfreie Schenkungen und Erbvorbezüge müssen in der Steuererklärung eingetragen werden.
Bei steuerfreien Schenkungen ist es ausreichend, wenn Schenker und Beschenkte diese in ihrer jährlichen Steuererklärung in der entsprechenden Rubrik deklarieren. Die Deklaration ist aber zwingend. Sie begründet dem Steueramt die Vermögensveränderungen und verhindert somit eine Nachfrage der Behörde.