Vorsorgeauftrag
Rechtsratgeber
GrundlageKein Vorsorgeauftrag?
Die Erwachsenenschutzbehörde errichtet eine Beistandschaft, wenn eine volljährige Person weder selber handeln kann noch eine zur Stellvertretung berechtigte Person bezeichnet hat.
Es gibt Leute, die wollen eigentlich einen Vorsorgeauftrag schreiben, werden aber urteilsunfähig, bevor sie einen geschrieben haben. Um einen Vorsorgeauftrag zu schreiben, muss man nämlich handlungsfähig sein. Andere entscheiden sich bewusst dafür, keinen Vorsorgeauftrag zu schreiben. Wieder andere kennen niemanden, den sie beauftragen könnten. Was geschieht dann?