Stirbt eine Person, die Sozialhilfe bezogen hat, müssen unter Umständen die Hinterbliebenen die bezogenen Sozialhilfegelder zurückzahlen. In allen Kantonen müssen Erben Sozialhilfe zurückzahlen. Das kann man verhindern, in dem man das Erbe rechtzeitig ausschlägt. In einigen Kantonen muss auch mit einem Vermächtnis Sozialhilfe zurückbezahlt werden. Es muss aber maximal so viel Sozialhilfe zurückbezahlt werden, wie man mit dem Vermächtnis auch tatsächlich Geld erhalten hat. In einigen Kantonen muss auch aus Leistungen einer Lebensversicherung oder einer zweiten Säule Sozialhilfe zurückbezahlt werden. Welche Regelungen die Kantone konkret kennen, können Sie in dieser Checkliste nachlesen.