Das vereinfachte Verfahren kommt bei Forderungsprozessen zur Anwendung, deren Streitsumme nicht mehr als CHF 30’000 beträgt. Es beginnt mit der Klage, die Sie zusammen mit der Klagebewilligung der Schlichtungsbehörde beim Gericht am Wohnort oder – bei Gesellschaften und Unternehmen – am Sitz der beklagten Partei einreichen.