Bei einer Grundlast ist der Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung verpflichtet. Er haftet für diese Leistung mit seinem Grundstück. Im Gegensatz zur Dienstbarkeit, wo der Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einem Dulden verpflichtet ist, muss er bei einer Grundlast aktiv werden. Seine Verpflichtung kann z.B. darin bestehen, dass er Holz aus seinem Wald abliefern muss. Unter Umständen muss er sogar eine Arbeit verrichten, z.B. für den Unterhalt eines Wegs oder einer Mauer sorgen. Die Leistung kann einer bestimmten Person oder dem Eigentümer eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) zugute kommen.