Eine Rechnung aus dem Nichts
Wer bei Vollversion-kaufen.de nur schon etwas in den Warenkorb legt, muss mit Forderungen rechnen. Der Geschäftsführer nimmt Stellung.
Veröffentlicht am 25. April 2019 - 18:13 Uhr,
aktualisiert am 9. Mai 2019 - 08:59 Uhr
Evelyne Gross* überlegte sich, ein Microsoft-Office-Paket für rund 70 Euro zu kaufen – beim Anbieter Vollversion-kaufen.de. Während sie sich durch den Bestellprozess klickte, entschied sie sich jedoch anders. Sie klickte nicht auf den entscheidenden «Jetzt kostenpflichtig kaufen»-Button und brach den Bestellvorgang ab. Ihre Mailadresse hatte sie aber eingegeben – ein Fehler, wie sich herausstellte: Einen Monat später war eine Zahlungserinnerung in ihrem Posteingang. «Vielen Dank für Ihren Einkauf bei Vollversion-kaufen.de», hiess es darin.
Eine Bestätigungsmail oder einen Lizenzschlüssel hatte sie nie erhalten. Etwa einen Monat später erhielt sie erneut eine Zahlungserinnerung, nach zwei weiteren Monaten die Forderung einer deutschen Inkassofirma : Sie müsse rund 153 Euro bezahlen, sonst werde ein gerichtliches Mahnverfahren gegen sie eingeleitet. Gross wehrte sich mehrfach und machte klar, dass sie nie etwas bestellt hatte – ohne Erfolg.
Die Rechtslage ist allerdings klar. Solange man nicht auf «Jetzt kostenpflichtig kaufen» klickt, entsteht kein Vertrag , und somit gibt es keine Grundlage für eine Forderung. Evelyne Gross muss also nichts bezahlen. Ebenso alle anderen Betroffenen, die sich in letzter Zeit vermehrt in Sachen «Vollversion» beim Beobachter meldeten.
«Es ist technisch gar nicht möglich, eine Bestellung auszulösen, ohne auf den Kaufbutton zu klicken», sagt Marco Seelmann, Geschäftsführer von Alpha Centaurus Promotion, die hinter Vollversion-kaufen.de steckt. Der Kunde bekomme spätestens nach fünf Minuten eine Bestellbestätigung per E-Mail. Auf diese könne er jederzeit mit einem Widerruf antworten. Erst wenn keine Zahlung erfolgt, gehe nach einigen Wochen eine Zahlungserinnerung raus. «Meist finden wir auch eine kulante Lösung, falls eine Bestätigung nicht beim Kunden eingegangen ist.»
Leider nicht im Fall Evelyne Gross: Sie bekommt weiterhin alle paar Tage eine Zahlungsaufforderung.
* Name geändert
Gekauft ist gekauft! Ein Rücktritts- oder Umtauschrecht gibt es nur bei wenigen Ausnahmen. Der Beobachter erläutert, welche das sind, und zeigt, worauf man beim Abschluss eines Kaufvertrags achten sollte. Zudem erhalten Mitglieder weitere Tipps, wie sie Vertragsklauseln zu ihren Gunsten ändern können.
7 Kommentare
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis, nach meinen Recherchen ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Kiel in dieser Angelegenheit und auch bei der Polizei Plön sind Anzeigen eingegangen, dass wäre doch auch für alle Geschädigten ein interessanter Schritt in diese Richtung, damit solch ein "Geschäftsgebaren" entsprechend stärker publik wird und gesetzlich honoriert wird.
Hier gibt es darüber noch mehr zu lesen:
https://verbraucherschutz.de/wer-…
Der verbraucherschutz wurde inzwischen von der Firma Vollversion-Kaufen verklagt, es wird behauptet das alle Berichte dort gelogen sind.
Ich kann den Inhalt nur bestätigen und habe es genau so erlebt. Angeblich habe ich ein Produkt innerhalb von 4 Minuten, 3 Mal bestellt und tatsächlich aber nur einmal und entsprechend bezahlt. Dazu gab es eine Bestätigungsmail über die Bestellung und dass es bezahlt wurde.
Zu den anderen angeblichen 2 Bestellung des gleichen Produktes gab es keinerlei Bestätigung und auch kein Hinweis zur Bestellung, da ich sofort in den Widerruf gegangen wäre, dafür aber jetzt das berühmt berüchtigte Inkassounternehmen, mit einer Forderung von einem fast 2,5 -fachem Betrag. Anhand der Kommentare erhärtet sich der Verdacht, dass das Verkaufssystem dieser Firma so angelegt ist. Auf diese Art und Weise verdienen gleich 2 Firmen an dieser Verkaufsstrategie.
Unseriös, kundendesorientiert und rücksichtslos; das ist Vollversion kaufen
Ich habe schon einmal von diesem unseriösen, kundendendesorintierten und rücksichtlosen Unternehmen, Vollversion kaufen, berichtet und gedacht, dass das es sich erledigt hätte. Zur Historie: Das betrügerische Unternehmen, Vollversion kaufen, wollte mir ein und dasselbe Produkt zweimal verkaufen und bestellt und bezahlt habe ich es einmal. Es bestand darauf, dass im mutmaßlichem Internet Protokoll eine Doppelbestellung vorläge und hat ein Inkasso Unternehmen, Inkasso National, auf mich angesetzt, obwohl ich das zweite Produkt nie erhalten oder verwendet habe. Es liegt folglich kein Kaufvertrag vor. Folglich verstößt das betrügerische Unternehmen, Vollversion kaufen, gegen deutsches bzw. auch EU Recht. Ein Inkassounternehmen interessiert sich naturbedingt nicht für die Sachlage, sondern versucht seinen betrügerischen Auftrag- und Geldgeber, Vollversion kaufen, zu befriedigen. Folglich ist in diesem Fall das Inkassounternehmen nur das Mittel zum betrügerischen Zweck. Der Betrüger, Vollversion kaufen, beruft sich lediglich auf das angebliche Internetprotokoll. Das ist folglich Betrug und moderne Gaunerei. Mit meinem Anwalt bin ich dabei die Angelegenheit ein für alle Male zu klären. Nachdem sich das Inkassobüro für ein halbes Jahr gar nicht mehr gemeldet hatte, versucht es fälschlicher weise weiterhin das umzusetzen was das betrügerische Unternehmen, Vollversion kaufen, will: unberechtigtes Geld wie ein Gauner und Betrüger sachgrundslos einzutreiben. Ich werde weiterhin über diesen Betrüger und modernen Gauner, Vollversion kaufen, berichten.
Zusammenfassung:
1. unseriös: beruft sich auf ein angebliches Internetprotokoll
2. kundendesorientiert: Ich habe das Produkt nur ein Mal bestellt und auch nur einmal dafür Verwendung
3. rücksichtslos: versucht brutal über ein Inkassounternehmen nicht berechtigtes Geld einzutreiben
Leider bin ich seit 2 Tagen auch davon betroffen! Ich habe Ihnen gesagt, dass diese Masche bei mir nicht funktioniere wird! Leider aber nützt das alles nichts! Ich hab Ihnen jetzt mitgeteilt, dass ich sie blockieren werde und falls sie mir ein Inkasso Büro auf den Hals hetzen werden, rechtliche Schritte gegen sie einleiten werde!!