Geht der Schweizer Tierschutz weit genug?
Keine gewerbsmässige Einfuhr von sehr jungen Welpen und ein Ende der Tötung männlicher Küken. Der Beobachter sagt, welche neuen Tierrechte ab Februar gelten.
Veröffentlicht am 31. Januar 2025 - 16:46 Uhr
Der Bundesrat hat entschieden, Anpassungen im Tierschutzrecht vorzunehmen. Diese Änderungen gelten ab dem 1. Februar 2025 und beinhalten mehrere Vorgaben, die das Tierwohl verbessern sollen. Der Beobachter erklärt, was sich konkret beim Tierschutz ändert und wo noch Verbesserungspotenzial besteht.
Welpenimport eingeschränkt
Neu ist der gewerbsmässige Import von Welpen, die weniger als 15 Wochen alt sind, verboten. Ziel ist es, den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland einzudämmen. Zu junge Welpen werden oft im Internet angeboten und unbedacht bestellt. Die neue Regelung soll solchen Onlinespontankäufen entgegenwirken.
«Die Änderungen sind mit Sicht auf das Tierwohl durchaus zu begrüssen, dennoch hätten wir uns strengere Bestimmungen gewünscht», sagt Sibel Konyo, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), auf Anfrage des Beobachters.
So hätte beispielsweise auch die private Einfuhr von sehr jungen Welpen bei der Ausarbeitung des Verbots berücksichtigt werden sollen. Privatpersonen ist es weiterhin erlaubt, zu junge Welpen einzuführen, wenn sie diese selbst bei den Züchtern im Ausland abholen.
Ausstieg aus dem Kükentöten
Künftig ist das Kükentöten in der Schweiz nicht mehr erlaubt. Bisher wurden männliche Küken in der Legehennenzucht oft direkt nach dem Schlüpfen getötet, da sie keinen Nutzen darstellen. Neue Verfahren ermöglichen es allerdings heutzutage, die Geschlechtsbestimmung bereits im Ei durchzuführen. Dadurch können männliche Eier bereits vor dem Ausbrüten aussortiert werden.
Auch für Versuchstiere gelten neue Bestimmungen zur Verbesserung des Tierwohls. Beispielsweise dürfen sie nicht mehr auf Vorrat gezüchtet werden. Zudem wird die Meldepflicht für Versuchstiere ausgeweitet, um mehr Transparenz zu schaffen.
Verbesserungspotenzial vorhanden
Im internationalen Vergleich hat die Schweiz ein relativ strenges Tierschutzgesetz. Dennoch würde sich die Stiftung für das Tier im Recht Massnahmen zur Verbesserung des Tierwohls von Nutztieren wünschen, die weiter gehen. «Es bestehen nach wie vor erhebliche Mängel, etwa in Bezug auf die Bewegungsfreiheit von Tieren und die Gewährung von Sozialkontakten», sagt Sibel Konyo.
Auch sei in der Schweiz mangels einer Strafnorm eine Tiertötung ohne vernünftigen Grund nach wie vor straflos. «Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Tierwürde ist dies kaum vereinbar», so Konyo.
- Medienmitteilung: Neue Vorgaben im Tierschutzbereich verbessern das Tierwohl
- Medienanfrage: Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
1 Kommentar
Es sollte nur obligatorische Gechipte (Alle)Haustiere Verkauft werden! Vorallem Importierte!
Dann kann man ein Digitaler Gesundheits Ausweis erstellen! Darin kann man Herkunft ,Impfungen und eventuelle Krankheiten abrufen! So ist der Besitzer und sozialen Zustand erruirbar! Ich denke solch Forderungen werden Gewisse Tierhändler abschrecken und Aussetzen verhindern! Denn so kann man die Verantwortlichen auch an den Ohren ziehen!