Die 16-jährige Sophie stürmt euphorisch herein. «Lara, Mia und ich fliegen im Sommer nach Zypern in die Ferien! Wir haben ein tolles Hotel gefunden, gar nicht so teuer. Ist das nicht super?»

Doch Sophies Eltern sind eher verunsichert als begeistert. Dürfen sie die Tochter ohne Begleitung eines Erwachsenen verreisen lassen? Oder verletzen sie dann ihre Aufsichtspflicht Sorgepflicht Kinder allein im Urlaub? ? Und ist Zypern überhaupt sicher genug für drei arglose Teenager?

Partnerinhalte
 
 
 
 

Es ist ganz normal, dass sich Jugendliche von den Eltern abkapseln. Dazu gehört auch, dass sie lieber mit Freunden in die Ferien reisen möchten als mit der Familie.

Mit 18 werden sie volljährig und müssen somit die volle Verantwortung für ihr Leben übernehmen Familie Teenager wollen Geld ausgeben . Wie sollen sie lernen, Verantwortung zu tragen, wenn stets Erwachsene da sind, die für sie sorgen? Auslandferien mit Freunden können also eine gute Erfahrung sein. Im Folgenden einige Ratschläge und Informationen für besorgte Eltern.

Das richtige Alter

Eltern sind sorgeberechtigt und müssen entscheiden, ob ihr Kind für Ferien mit Freunden bereit ist. Manche Jugendliche sind es früher als andere. Das Gesetz legt nicht fest, ab welchem Alter sie allein verreisen dürfen. Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn sie minderjährige Kinder allein reisen lassen. Sie müssen aber für Notfälle erreichbar sein.

Geeignete Reiseziele

Das Departement für auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht für jedes Land detaillierte Reisehinweise. Hier erfahren Sophies Eltern, dass Zypern als stabiles Reiseland gilt. Grundsätzlich sind für Jugendliche Reiseziele geeignet, die touristisch gut erschlossen sind und ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz haben.

Planung ist alles

Jugendliche sind gern spontan und finden eine genaue Planung spiessig. Bei einer Reise ins Ausland ist sie aber bis zu einem gewissen Punkt nötig. Unterkünfte akzeptieren oft keine allein reisenden Minderjährigen. Oder beherbergen sie nur, wenn sie beweisen können, dass die Eltern mit der Reise einverstanden sind.

Eltern können dem Kind eine Reisevollmacht mitgeben und so Probleme am Zoll verhindern. So ist klar, dass das Kind nicht etwa von zu Hause abgehauen ist.

Das gehört ins Teenie-Gepäck
Drogen und Alkohol

16-Jährige dürfen nicht in allen Ländern alkoholische Getränke kaufen und konsumieren. Wichtig ist auch das Thema Drogen. Bei uns ist das Rauchen von Cannabis verboten, wird aber nicht sehr streng bestraft. In anderen Ländern hat es fatale Folgen.

Vorsicht, Taschendiebe!

Geld, Wertgegenstände und Pass sind schnell weg Reisesicherheit Wer hilft bei Notfällen im Ausland? . Viele Jugendliche unterschätzen dieses Risiko. Dabei sind gerade sie ein bevorzugtes Ziel von Taschendieben. Das Kind sollte daher stets nur so viel Geld auf sich tragen, wie es gerade braucht. Alles andere soll es im Hotel lassen.

Zudem sollte sich das Kind gut überlegen, wann es sich wo aufhält. In der Nacht allein durch schummrige Gassen zu streifen ist keine gute Idee.

Die Sache mit dem Sex

Falls die 16-jährige Sophie mit ihrem gleichaltrigen Freund in die Ferien reisen will, stellen sich noch mehr Fragen.

In der Schweiz ist Sex zwischen zwei 16-Jährigen kein Problem, das Schutzalter liegt bei 16 Jahren Schutzalter Was, wenn unser Sohn Sex hat? . Gewisse Länder haben dagegen ein Schutzalter von 18 Jahren oder erlauben Sex sogar ausschliesslich in der Ehe.

Sophie und ihr Freund sollten also ein Reiseland auswählen, in dem Sex zwischen Gleichaltrigen in ihrem Alter erlaubt ist.

Verbindliche Regeln

Ganz grundsätzlich sollten Eltern zusammen mit dem Kind in einer schriftlichen Vereinbarung die wichtigsten Punkte festhalten. Dazu gehören Abmachungen über:

  • Alkohol und Drogen: Wie oft, was und wie viel? Sprechen Sie die Gefahr einer Alkoholvergiftung und die möglichen Folgen von Drogenkonsum an. Das Kind will bestimmt nicht in einem fremden Land auf der Notfallstation landen.
  • Besprechen Sie unbedingt auch die Gefahr von K.-o.-Tropfen. Das Kind soll sein Getränk nie aus den Augen lassen.
  • Der Kontakt: Wie oft soll sich der Teenager zu Hause melden? Und wohin kann er sich bei Notfällen – auch medizinischen – wenden?
Rechtsratgeber
Merkblatt «Freiraum und Grenzen in der Pubertät»

Die Pubertät ist nicht nur für Teenager, sondern auch für die Eltern eine Zeit der Umbruchphase. Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Freiraum und Grenzen in der Pubertät», wie sie als Eltern in Konfliktsituationen reagieren oder was sie tun können, damit Regeln besser eingehalten werden.

Jede Woche das Beste vom Beobachter
«Jede Woche das Beste vom Beobachter»
Raphael Brunner, Redaktor
Der Beobachter Newsletter